Aktuelles für JPt

  • Veröffentlichungsdatum 03.07.2025
  • Ort
  • Art Meldung

Info zu Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Liebe JPt,

seit der grundlegenden Reform der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im April 2017 hat es zahlreiche Änderungen gegeben, sowohl im Hinblick auf Leistungen, Begriffe als auch auf strukturelle Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung. Zuletzt traten zum 01.11.2024 erneut wichtige Neuerungen in Kraft.

Damit Ihr in der praktischen Ausbildung, auf dem Weg zur Approbationsprüfung oder beim Einstieg in die Berufstätigkeit den Überblick behaltet, haben wir für Euch alle wesentlichen Änderungen seit 2017 in einer kompakten Info zusammengestellt (Stand: 15.01.2025). Die Zusammenfassung enthält unter anderem Informationen zu neuen Therapieformaten sowie zu erweiterten Möglichkeiten in bereits bestehenden Verfahren. Außerdem sind Anpassungen für spezifische Patient*innengruppen und administrative Vorgaben enthalten.

Neben der Psychotherapie-Richtlinie lohnt auch ein Blick auf die Psychotherapie-Vereinbarung (PT-V), in der seit 2020 ebenfalls wichtige Änderungen vorgenommen wurden. Beide Regelwerke sind für die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Bedeutung. Eine Info, die alle relevanten Änderungen der PT-V seit 2020 zusammenfasst, haben wir ebenfalls für Euch zusammengestellt (Stand: 20.01.2025)

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung?

Die Psychotherapie-Richtlinie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) herausgegeben. Sie legt die Rahmenbedingungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen fest, z. B. welche Verfahren anerkannt sind, wie die Behandlung strukturiert sein soll und welche diagnostischen Schritte erforderlich sind.

Die Psychotherapie-Vereinbarung ist die Ausführungsvorschrift zur Psychotherapie-Richtlinie. Sie regelt die Anwendung und Umsetzung der in der Richtlinie beschriebenen Leistungen in der jeweils geltenden Fassung. Vereinbart wird sie von den Partnern des Bundesmantelvertrages-Ärzte, also der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).

Zusammengefasst schafft die Richtlinie den rechtlichen Rahmen, während die Vereinbarung die konkrete Umsetzung dieses Rahmens in der Versorgungspraxis regelt.

Wir hoffen, dass Euch die Übersichten eine hilfreiche Orientierung bieten.