Aktuelles für JPt
Neue Info zur alten Approbationsprüfung und Härtefallregelung
Liebe PiA,
wir haben bundesweit die Landesprüfungsämter angeschrieben, um für Euch folgendes herauszufinden:
- Wann wird die letzte reguläre Approbationsprüfung zum*zur Psychologischen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in vor dem Stichtag 31.08.2032 stattfinden?
- Wie wird verfahren werden, falls ein*e Prüfungsteilnehmer*in diese letzte Prüfung nicht besteht - wird eine Wiederholung nach dem Stichtag möglich sein?
- Die Härtefallregelung nach § 27 Abs. 3 PsychThG (2020) ermöglicht eine Verlängerung der Ausbildung bis zum 31.08.2035. An welcher Rechtsgrundlage oder Systematik orientieren Sie sich zur Beurteilung von Härtefällen z. B. Mutterschutz, Erziehungszeiten, Pflege von Angehörigen, eigene Erkrankungen, zur Verlängerung der Ausbildung über das Jahr 2032 hinaus?
Bisher haben wir von neun Ämtern eine Antwort erhalten. Die anderen Ämter wurden erneut angefragt und noch eingehende Antworten werden wir nachträglich ergänzen.
Die bisherigen Antworten haben wir für Euch zusammengetragen und ein Fazit gezogen. Ihr findet beides im Infoblatt "Info zur letzten Approbationsprüfung (alt) und Härtefallregelung für PiA".