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  • Veröffentlichungsdatum 11.04.2023
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Neues Studium und anschließend alter Ausbildungsgang, ist das möglich?

Einige Studierende spielen mit dem Gedanken, trotz des neuen Masterabschlusses und abgelegter neuer Approbationsprüfung die Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeut*in nach der alten Systematik zu absolvieren. Erste Anfragen dazu sind bereits bei den Landesprüfungsämtern eingegangen. Die Rückmeldungen hierzu sind nicht einheitlich. Soweit die Studierenden das Studium vor dem 1. September 2020 begonnen und mit neuem Master abgeschlossen haben, steht ihnen wohl der Zugang zur alten Ausbildung offen. Uneinheitlicher ist die Einschätzung, ob nach bereits erteilter Zulassung zur Heilkunde (Approbation) später noch eine weitere Zulassung erteilt werden kann. Hier bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung zu dieser Frage lauten wird.