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  • Veröffentlichungsdatum 04.05.2023
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapie von morgen sichern – Weiterbildung finanzieren

DPtV unterstützt Aktionstag am 4. Mai 2023 und Petition zur Weiterbildung

„Die psychotherapeutische Weiterbildung muss angemessen bezahlt werden. Nur so kann die Zukunft der Fachkräfte gesichert werden. Dazu braucht es aber gesetzliche Rahmenbedingungen von Seiten der Politik“, fordert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Die Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) hat für den heutigen Donnerstag zu Demonstrationen aufgerufen – unter anderem vor dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Berlin. Außerdem können Unterstützer ab sofort eine Online-Petition zeichnen. „Wir unterstützen die Demos und die Petition. Die ersten Jahrgänge schließen im Sommer den neuen Master ,Klinische Psychologie und Psychotherapie‘ ab und würden im Oktober eigentlich die Weiterbildung beginnen. Die Politik muss daher jetzt handeln“, sagt Hentschel.

Anspruch auf angemessenes Gehalt

„Ein zentrales Ziel bei der Einführung der psychotherapeutischen Weiterbildung war die angemessene Bezahlung des Nachwuchses. Der Gesetzgeber hat es jedoch verpasst, mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die Finanzierung der Weiterbildung ausreichend zu regeln“, erklärt die Stv. DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch. „Psychotherapeut*innen haben während der Weiterbildung Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation gerecht wird.“

Neues System braucht neue Finanzierung

„Die Weiterbildungsstätten müssen finanziell gefördert werden – denn die Einnahmen der Kliniken, Weiterbildungspraxen und -ambulanzen aus den vergüteten Versorgungsleistungen decken die Kosten der Weiterbildung nicht“, fordert Dr. Christina Jochim, Stv. DPtV-Bundesvorsitzende. Die bisherige Regelung (§ 117 Abs. 3c SGB V), dass von der Vergütung der Krankenkassen ein „Anteil in Höhe von mindestens 40 Prozent an den jeweiligen Aus- oder Weiterbildungsteilnehmenden auszuzahlen“ sei, gehe von einer unzulässigen Gleichsetzung von Aus- und Weiterbildung aus. „Da die Weiterbildung – anders als die Ausbildung – im Rahmen einer hauptberuflichen Beschäftigung zu erfolgen hat, ist die 40%-Regelung völlig unzureichend und muss durch eine andere Maßgabe ersetzt werden. Hierzu liegen dem BMG schon Vorschläge des Berufsstands vor“, sagt Jochim. „Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz wurde ein neues System geschaffen. Ein neues System braucht eine neue Finanzierung.“