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  • Veröffentlichungsdatum 05.10.2020
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Schlecht bezahlt, oft unversichert: PiA dürfen nicht durchs Raster fallen

DPtV fordert Nachbesserungen im Ausbildungsreformgesetz

„Das Psychotherapeuten-Ausbildungsreformgesetz (PsychThG-AusbRefG) gilt seit einem Monat. Schon jetzt zeigt sich jedoch dringender Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen zu den Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA)“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Ein detaillierter Forderungskatalog des Verbands sieht vor allem Korrekturen in der Vergütung und Sozialversicherung von PiA vor. „Bis 2035 werden noch viele PiA ihre Ausbildung nach altem Muster durchführen. Sie dürfen nicht durchs Raster fallen!“

Anspruchsvolle Arbeit muss angemessen vergütet werden

Studien zufolge werden PiA für anspruchsvolle Tätigkeiten eingesetzt – von Anamnesen über Behandlungsplanungen bis zu Einzel- und Gruppentherapien und Entlassberichten. „Sie arbeiten entsprechend ihrer Hochschulausbildung, werden aber nicht wie Akademiker bezahlt“, kritisiert auch die Stv. Bundesvorsitzende Barbara Lubisch. Die im Gesetz verankerten 1000 Euro seien nicht genug und lägen unter dem gesetzlichen Mindestlohn. „Selbst ungelernte Kräfte erhalten oft mehr. PiA müssen entsprechend ihrem Grundberuf vergütet werden!“

Einklagbarer Anspruch auf 40 Prozent

„PiA behandeln auch in den Ambulanzen der Ausbildungsinstitute bereits Patient*innen und sollen dafür laut Gesetz 40 Prozent der Vergütung erhalten. Wir erfahren allerdings von PiA, dass sich seit November 2019 wenig für sie geändert habe“, berichtet Lubisch. Es gebe weder Anspruch auf eine individuelle Auszahlung von 40 Prozent der Vergütung für die geleistete Krankenbehandlung – noch auf die transparente Darlegung dieses Vergütungsanteils. „Die DPtV fordert einen individuell von den PiA einklagbaren Anspruch im Gesetz.“

Sozialversicherung fehlt oft

„In der Praktischen Tätigkeit I und II sind viele PiA nicht über ihren Arbeitgeber sozialversichert und müssen sich über Angehörige oder zusätzliche Jobs versichern. Das ist eine unzumutbare Situation“, sagt Psychotherapeut Gebhard Hentschel. „Eine Versicherungspflicht muss in beiden Ausbildungsteilen gesetzlich garantiert werden. Es kann nicht sein, dass sich PiA bei mageren Gehältern auch noch darüber Sorgen machen müssen!“