Aktuelles für JPt
Umsetzung der Reform der Aus- und Weiterbildung
Die Landesprüfungsämter gehen von ca. 300 "neuen" Approbationsprüfungen in diesem Herbst aus; diese Zahl liegt deutlich unter den erwarteten ca. 1.000 Prüfungen. Es wird vermutet, dass Studienabschluss und Approbationsprüfung aufgrund der unsicheren Situation in der Weiterbildung hinausgezögert werden. Etliche Absolvent*innen des neuen Studiengangs gehen deshalb auch noch in die "alte" Ausbildung; für diejenigen die das Studium vor dem 1.9.20 begonnen haben gilt noch die Übergangsregelung. Es wird erwartet, dass ab 2026/2027 die Zahlen der Approbierten nach neuem Recht steigen werden, weil dann den meisten die Aufnahme der postgradualen Ausbildung nicht mehr möglich ist.
Nach Angaben der BPtK sind 131 Absolvent*innen des neuen Studiengangs inzwischen Mitglied einer Psychotherapeutenkammer; davon seien mindestens 15 in Weiterbildung.
Die geänderte Approbationsprüfung ist in Kraft getreten; die fünf Kriterien werden jetzt nicht mehr in fünf sondern in zwei Stationen mit Schauspielpersonen geprüft. Die ersten Prüfungen nach diesem Modus werden im März 2025 stattfinden.
Eine Umfrage der DPtV bei den zuständigen Landesministerien zur Möglichkeit der Doppelapprobation hat ergeben, dass dies in Bayern und Hamburg nicht zulässig ist. Weitere Informationen in der Linkliste.
Die DPtV hat durch ihren Justiziar Dr. Markus Plantholz eine juristische Expertise zu Fragen von Reichweite und Grenzen der Approbation nach neuem Recht erstellen lassen; Sie finden diese ebenfalls in der Linkliste.
Zur Finanzierung der Weiterbildung:
Der Gesetzgebungsprozess des Gesundheitsstärkungsgesetzes (GVSG) war begleitet durch zahlreiche Protestaktionen, in denen auf die Probleme bei der Finanzierung aufmerksam gemacht wurde. Ein herzliches Dankeschön geht an die Studierenden: sie organisierten mehrere Demonstrationen in Berlin und anderen Orten, Social Media–Aktionen, Mail-Aktionen etc., unterstützt durch Verbände und die BPtK.
Die DPtV hat sich intensiv daran beteiligt, hat die Demos unterstützt, begleitende Öffentlichkeitsarbeit betrieben, Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags geführt etc.
Es gelang, zur Anhörung im Gesundheitsausschuss eingeladen zu werden und die Forderungen des Berufsstandes vorzutragen.
Der Bruch der Koalition hat dann alle Bemühungen vorerst zunichte gemacht – trotz der mehrfach vorgetragenen Aufforderungen, wichtige Regelungen aus dem GVSG noch zu beschließen, wird die Wahrscheinlichkeit als gering eingeschätzt, dass vor der Neuwahl noch psychotherapie-relevante Gesetzesänderungen verabschiedet werden.
Wie geht es weiter?
Es zeichnet sich ab, dass es Weiterbildungsinstitute gibt, die Weiterbildungsstellen anbieten werden. Vermutlich wird die Vergütung unter dem von uns geforderten angemessenen Gehalt (EG 14) liegen, womöglich deutlich darunter. Außerdem ist zu erwarten, dass die PtW die Kosten für Selbsterfahrung selbst tragen müssen. Unklar ist die Übernahme der Kosten für Theorie und Supervision; dabei ist unsere Position, dass die Behandlungsleistungen von Weiterbildungsteilnehmenden ohne Supervision nicht fachgerecht durchführbar sind (vgl. die Kurzstellungnahme zum GVSG, S. 2/3), mindestens diese Kosten sind von der Weiterbildungsstätte zu tragen. Auch die Begrenzung des zumutbaren Leistungsumfangs für die Weiterbildungsteilnehmenden auf ca. 20 Therapiesitzungen/Woche halten wir für wesentlich für die Qualität der Weiterbildung.
Für die Praxen ist in den meisten KV-Bezirken immer noch unsicher, ob die Weiterbildungstherapien überhaupt im notwendigen Umfang vergütet werden. Es gibt einige ‚Leuchtturmprojekte‘ in den KVen Rheinland-Pfalz, Hamburg und Sachsen, in denen es eine Förderung gibt. Wir werden darauf drängen, dass für die Praxen zumindest vorläufige Regelungen gefunden werden.
So stellt sich die Situation im Moment als ‚Mangelverwaltung‘ dar: die Bedingungen sind unbefriedigend, die Anzahl der Weiterbildungsstellen reicht noch nicht aus.
Dennoch: die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu einem Gehalt das deutlich über der PiA-Vergütung liegt ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Situation in der postgradualen Ausbildung.
Wir werden die Forderungen an die Politik weiter vortragen: im Wahlkampf, zu den Koalitionsverhandlungen, bei der neuen Regierung!