Praxisgründung

Eine eigene Praxis gründen

Raum mit zwei leeren Stühlen
© Adobe Stock/Robert Kneschke

Die Grundform einer Praxisgründung ist die Privatpraxis, sie ist eigentlich „die Praxis“. Zusätzlich kann die Zulassung zur Behandlung gesetzlich Versicherter beantragt werden. Mit dieser Zulassung, die vom Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten erteilt wird, wird die Praxis zur Vertragspraxis, denn dadurch wird sie eingebunden in die Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Alles, was über die Privatpraxis zu sagen ist, gilt ebenso für die Vertragspraxis/Kassenpraxis.