Im Anschluss an das neue Approbationsstudium folgt in Zukunft eine Weiterbildung (WB) zum/r Fach-Psychotherapeut*in. Erst mit der WB wird die Fachkunde und sozialrechtliche Anerkennung erlangt, die es ermöglicht, Psychotherapie mit den Krankenkassen abzurechnen. In der WB erfolgt eine Spezialisierung auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen oder auf Neuropsychologische Psychotherapie und auf mindestens ein Psychotherapieverfahren, also Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie. Erst dieser Abschluss ist vergleichbar mit dem der heutigen KJP beziehungsweise PP.
Die Heilberufsgesetze (HeilBerG) geben vor, dass Weiterbildungen in hauptberuflicher Tätigkeit erfolgen, das heißt in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung mit angemessener Vergütung. Theorievermittlung, Supervision und Selbsterfahrung gehören damit grundsätzlich zur bezahlten Arbeitszeit.
Studierende, die demnächst den neuen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie mit der Approbation beenden, fragen sich, wie es nach dem Studium weitergeht. Aktuell gibt es noch keine Weiterbildungsstätten, die zur Weiterbildung (WB) zugelassen sind.
Fakt ist, dass die Umsetzung der anschließenden Weiterbildung zum/r Fach-Psychotherapeut*in schon weit fortgeschritten ist. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat vor einiger Zeit bereits die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) mit Hochdruck auf den Weg gebracht und die meisten Landespsychotherapeutenkammern (LPtK) haben ihre Weiterbildungsordnungen (WBO) inzwischen ebenfalls verabschiedet. Die bisherigen Ausbildungsinstitute stellen sich bereits seit einer Weile im Hintergrund auf die neue Weiterbildung ein. Seit Ende 2023 gibt es auch bereits erste von den Kammern akkredierte Weiterbildungsstätten.