Praktische Infos & Materialien zum Download

Berufsausübung

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Approbierten Psychotherapeuten*innen stehen umfangreiche Möglichkeiten offen, ihren Beruf auszuüben. Sie können das im Angestelltenverhältnis tun, in Kliniken, Beratungsstellen, Rehabilitationseinrichtungen, in Praxen, in der Justiz, in Hochschulen und im wissenschaftlichen Bereich und vielem mehr. Sie können auch freiberuflich eine Praxis betreiben, entweder eine Privatpraxis oder eine kassenzugelassene psychotherapeutische Praxis betreiben.

Die „Aufsicht“ über die Ausübung des Berufs der Psychotherapeut*innen obliegt den Landespsychotherapeutenkammern. Diese haben die Regelwerke erlassen, an denen sich alle Psychotherapeuten*innen orientieren müssen, die Berufsordnung sowie Fortbildungs- und Weiterbildungsordnungen.

Vergütung der Psychotherapie

Eine angemessene Stellung der Profession im Gesundheitssystem und eine angemessene Vergütung der Leistungen der Psychotherapeut*innen sind dem Verband wichtige Anliegen. Als berufspolitische Vertretung der Angestellten arbeiten wir eng mit ver.di (Fachgruppe Gesundheit und Soziales) zusammen und sind in den entsprechenden Gremien (Fachkommission PP/KJP) vertreten, um für eine ausreichende Berücksichtigung in den Tarifverträgen und der Krankenhausfinanzierung einzutreten.

Als berufspolitische Vertretung der heilkundlichen Psychotherapie in den Praxen setzen wir uns für die Novellierung der GOÄ/GOP ein, ebenso für eine angemessene Berücksichtigung unserer Leistungen im EBM. Hier hat die Vergangenheit gezeigt, dass dies nur über den Weg der Gerichte erreicht werden kann. Deshalb empfehlen wir kassenzugelassenen Kolleg*innen Widersprüche zu jedem Honorarbescheid.