Psychotherapeutische Angebote
Kollegen*innen, die ihre Tätigkeit in einer Privatpraxis ausüben, bieten in der Regel neben Psychotherapie als Krankenbehandlung für Selbstzahler*innen und privat Versicherte ein breites Spektrum an anderen Angeboten, zum Beispiel Sachverständigen- und Gutachtertätigkeiten und verschiedene Präventions- und Beratungsangebote an.
Das psychotherapeutische Angebot der Privatpraxen richtet sich an Selbstzahler und Privatversicherte, aber es können auch Behandlungen über die Berufsgenossenschaften und Behandlungen von Bundeswehrsoldaten durchgeführt werden.
Kostenerstattung (§ 13 SGB V)
Auch gesetzlich versicherte Patient*innen können unter besonderen Umständen eine Behandlung in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Gelingt es Versicherten mit den ihnen individuell zumutbaren Anstrengungen nicht, für eine medizinisch erforderliche psychotherapeutische Behandlung eine*n zugelassenen und behandlungsbereiten Leistungserbringer*in in einer für sie zumutbaren Zeit und Entfernung zu finden und kann die Krankenkasse sie hierbei nicht erfolgreich unterstützen, liegt ein sogenanntes Systemversagen vor. In diesem Fall können die Patient*innen die Behandlung in einer Privatpraxis Anspruch nehmen.
Das Systemversagen ist natürlich gegenüber den Krankenkassen zu belegen, und die Behandlung ist vorab zu beantragen. Durch die Einführung von Terminservicestellen hat sich das Bewilligungsverhalten der Krankenkassen verändert. In vielen Fällen werden Anträge auf Kostenerstattung mit Verweis auf die Angebote der Terminservicestellen abgelehnt.
Zur Frage, wie Patient*innen und Psychotherapeut*innen ihr Vorgehen daran anpassen können, um solche Ablehnungen zu vermeiden, finden Sie in unserer Wissensdatenbank umfangreiche Informationen.