Psychotherapeut*innen als Arbeitgeber*innen
Infos für Arbeitgeber*innen

Es gibt viele gewinnbringende Gründe, eine Kollegin, einen Kollegen in der eigenen Praxis anzustellen. Um hier nur einige zu nennen:
- Direkte Übergabe der Praxis an eine*n Nachfolge*in,
- Verbesserung der ökonomischen Situation der Praxis − für Praxisinhaber*in und Angestellten,
- Etablierung einer Weiterbildungspraxis mit angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW),
- Förderung der psychotherapeutischen Tätigkeit von Kolleg*innen mit eingeschränkten zeitlichen Möglichkeiten, zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung,
- insgesamt kann (mehr) im Team gearbeitet werden und
- intervisorischer fachlicher Austausch ist tagtäglich möglich.
Aus organisatorischer und ökonomischer Sicht geht mit der Anstellung einer Kollegin, eines Kollegen in der Regel auch die Etablierung eines Sekretariats einher. Damit können viele bürokratische und qualitätssichernde Aufgaben rund um die Psychotherapie − nach entsprechender Schulung und Einweisung − an Praxismitarbeitende delegiert werden.
Eine Anstellung von Kolleg*innen und Praxismitarbeitenden in einer Praxis werfen im Vorfeld und im Verlauf viele Fragen auf (zum Beispiel Arbeitgeberpflichten, Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Versicherungen, Zulassungsfragen), die innerhalb der psychotherapeutischen Ausbildung kein Lernbestandteil sind.
Sie finden hier als (zukünftige) Arbeitgeber*innen eine Sammlung von grundlegenden Fragen mit den dazugehörigen Antworten. Diese ist nicht abgeschlossen, Aktualisierungen werden sukzessiv hier eingestellt.
Arbeitsvertrag
Musterarbeitsverträge zu Dauerassistenz, Sicherstellungsassistenz/Vertretung und PtW in ambulanten Praxen mit Förderung können per Mail angefordert werden.