Die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie für die Behandlung von Substanzkonsumstörungen im Jahr 2011 stellte einen erheblichen Fortschritt dar. Bis dahin stand der Behandlung von Substanzkonsumstörungen mit ambulanter Psychotherapie vor allem ein strukturelles Hindernis im Weg. Nach der Psychotherapie-Richtlinie in der Fassung von 2009 konnten Substanzkonsumstörungen in ambulanter Psychotherapie nur im Stadium der Abstinenz behandelt werden (GBA, 2009). Erst 2011 wurde diese Einschränkung durch eine Änderung aufgehoben, sodass die ambulante Behandlung subtanzabhängiger Patient*innen zulässig ist, wenn diese bis zur 10. Behandlungssitzung, mittels Laborparametern nachgewiesen, die Abstinenz erreichen. Zudem darf bei der Diagnose „schädlicher Gebrauch" ohne diese Beschränkung behandelt werden (Behrendt et al., 2014). Damit wurden insgesamt die Voraussetzungen für eine zeitgemäße Behandlung der Substanzkonsumstörungen mit ihrem hohen Ausmaß an komorbiden psychischen Störungen geschaffen. Insbesondere mit Blick auf die „Einführung der kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene“ (Bundesministerium für Gesundheit, 01.04.2024) ist davon auszugehen, dass sich die diesbezüglichen Behandlungsanfragen auch in Psychotherapiepraxen in den kommenden Jahren deutlich erhöhen könnten (vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen).
Was muss ich als ambulant tätige*r Psychotherapeut*in beachten? Funktioniert ambulanter Entzug überhaupt? Was mache ich bei Rückfällen? Was mache ich, wenn sich im Verlauf der Behandlung bei Patienten*innen eine Substanzkonsumstörung entwickelt? Der Workshop bietet am Beispiel von Cannabiskonsum einen Überblick zur Praxistauglichkeit der Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie bei Substanzkonsumstörungen (2011).
Anhand von praxisnahen Beispielen soll verdeutlicht werden, in welchen Fällen ambulante Psychotherapie bei Cannabiskonsum möglich ist, wie diese in der Versorgung von Patienten*innen mit Substanzkonsumstörungen eine sinnvolle, größere Rolle spielen kann und welchen Herausforderungen man sich als ambulant tätige*r Psychotherapeut*in stellt. Zudem werden spezifische Therapiebausteine (z.B. Motivierende Gesprächsführung, Vorbereitung des Konsumstopps, Rückfallprophylaxe, Umgang mit Verlangen) kurz im Überblick dargestellt.
Überblick
- Datum
- 10.05.2025 10:30 Uhr - 18:00 Uhr
- Ort
- Köln
- Referent*innen
- Anja Pixa
- Kosten DPtV-Mitglied
-
- Normal: 175,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 87,50 €
- Kosten Nichtmitglied
-
- Normal: 215,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 107,50 €
- Veranstaltungsnummer
- 25-48
- Unterrichtseinheiten
- 8