Die Betriebsform einer vertragspsychotherapeutischen Praxis ist vornehmlich durch Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie das Zulassungsrecht bestimmt. Das beginnt bei der Praxisübernahme und dem zu erfüllenden Versorgungsauftrag. Der Umfang des Versorgungsauftrags wiederum hat Auswirkungen auf die persönliche Arbeitsleistung und das zu erwirtschaftende Honorar. Außerdem ist es möglich, den laufenden Praxisbetrieb anhand verschiedener Möglichkeiten zusammen mit Kolleg*innen zu gestalten. Hier kann eine Praxisgemeinschaft hilfreich und angenehm sein. Und die persönliche Arbeitsleistung oder -belastung lässt sich mit verschiedenen Formen wie Anstellung, Jobsharing oder Entlastungsassistenz herabsetzen. Es ist auch möglich, durch Anstellungen die Größe einer Praxis auszuweiten. Für alle Gestaltungsformen gelten strikte und unterschiedliche Regelungen. Letztlich ist auch die Praxisübergabe an eine*n Nachfolger*in weitgehend durch bestehende Regelwerke vorbestimmt.
Die Fortbildung soll dabei helfen, auf dem vielfältigen Gebiet des Zulassungsrechtes, welches maßgeblich die Übernahmeverfahren sowie den laufenden Betrieb einer Praxis bestimmt, Orientierung zu gewinnen und es leichter machen, diesbezügliche Entscheidungen zu treffen. Auf tiefergehende betriebswirtschaftliche Aspekte der Praxisführung wird in der Fortbildung „Betriebswirtschaftliche Tipps zur Praxisführung“ (25-69 am 21.06.2025) eingegangen.
Überblick
- Datum
- 20.06.2025 16:00 Uhr - 20:15 Uhr
- Ort
- Westerland
- Referent*innen
- Heiko Borchers
- Kosten DPtV-Mitglied
-
- Normal: 110,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 55,00 €
- Kosten Nichtmitglied
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- Normal: 135,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 67,50 €
- Veranstaltungsnummer
- 25-66
- Unterrichtseinheiten
- 5