Die Erbringung und Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen bei gesetzlich Versicherten wird maßgeblich durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bestimmt. Der EBM ist das Verzeichnis, nach dem erbrachte ambulante oder belegärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Andererseits sind die psychotherapeutischen Gebührenordnungspositionen des EBM eingebettet in die Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung (PTV). Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung, aber auch zur Optimierung der quartalsweisen Rechnungsstellung ist eine gute Kenntnis der Gebührenordnungspositionen, ihrer Inhalte sowie der Querverbindungen zu Zuschlägen und anderen Regelwerken.
Die Fortbildung beschäftigt sich damit, was bei der Erbringung und Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach dem EBM alles zu beachten ist. Sie gibt außerdem Hinweise zur Vereinfachung des Praxisbetriebes. Zum Ende wird dann ein Blick auf die Errechnung der Honorarzahlungen geworfen.
Überblick
- Datum
- 21.06.2025 08:30 Uhr - 13:30 Uhr
- Ort
- Westerland
- Referent*innen
- Heiko Borchers
- Kosten DPtV-Mitglied
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- Normal: 130,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 65,00 €
- Kosten Nichtmitglied
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- Normal: 160,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 80,00 €
- Veranstaltungsnummer
- 25-68
- Unterrichtseinheiten
- 6