Termin
Bei der Dokumentationspflicht handelt es sich um eine wichtige Berufspflicht aus dem Behandlungsvertrag zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen nach den §§ 630a, 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Auch die Berufsordnung, der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) sowie weitere vertragsarztrechtliche Vorgaben, wie die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, sind bei einer regelkonformen Dokumentation durch die vertragspsychotherapeutische Praxis zu beachten. Mit der Pflicht zu einer sorgfältigen Dokumentation korrespondiert das Recht der Patient*innen, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Die Rechtsgrundlagen finden sich im BGB und im Berufsrecht. Kenntnisse hierüber sind für jede Psychotherapeutin und jeden Psychotherapeuten unerlässlich, da die Nichtbeachtung der Dokumentationsvorgaben einige Rechtsverstöße und Abrechnungsprobleme mit sich bringen kann. Daher soll es auch um die Frage gehen: Wie setze ich diese Verpflichtungen in der Praxis um?
Überblick
- Datum
- 01.10.2025 17:00 Uhr - 21:15 Uhr
- Ort
- Kressbronn
- Referent*innen
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Sabine Schäfer
Barbara Berner - Kosten DPtV-Mitglied
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- Normal: 110,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 55,00 €
- Kosten Nichtmitglied
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- Normal: 135,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 67,50 €
- Veranstaltungsnummer
- 25-92
- Unterrichtseinheiten
- 5