Termin
Bei der Dokumentationspflicht handelt es sich um eine wichtige Berufspflicht aus dem Behandlungsvertrag zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen nach den §§ 630a, 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Auch die Berufsordnung, der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) sowie weitere vertragsarztrechtliche Vorgaben wie die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sind bei einer regelkonformen Dokumentation durch die vertragspsychotherapeutische Praxis zu beachten.
Mit der Pflicht zu einer sorgfältigen Dokumentation korrespondiert das Recht der Patient*innen, Einsicht in ihre Patient*innenakte zu nehmen. Die Rechtsgrundlagen finden sich im BGB und im Berufsrecht. Kenntnisse hierüber sind für jede*n Psychotherapeut*in unerlässlich, da die Nichtbeachtung der Dokumentationsvorgaben einige Rechtsverstöße und Abrechnungsprobleme mit sich bringen kann. Daher soll es auch um die Frage gehen: Wie setze ich diese Verpflichtungen in der Praxis um?
Überblick
- Datum
- 30.09.2026 17:00 Uhr - 21:15 Uhr
- Ort
- Kressbronn
- Referent*innen
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Sabine Schäfer
Barbara Berner - Kosten DPtV-Mitglied
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- Normal: 110,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 55,00 €
- Kosten Nichtmitglied
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- Normal: 135,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 67,50 €
- Veranstaltungsnummer
- 26-101
- Unterrichtseinheiten
- 5