Termin
Bericht an den/die Gutachter*in nach den neuen Anforderungen in der Verhaltenstherapie
Das Gutachter*innenverfahren ist nach der Psychotherapie-Richtlinie ein Instrument der Qualitätssicherung. Viele Psychotherapeut*innen haben Schwierigkeiten beim Verfassen des Berichts an den/die Gutachter*in, was häufig darauf zurückzuführen ist, dass die Anforderungen an den Bericht unklar sind und es herausfordernd ist, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017 ging eine Verschlankung des Gutachter*innenverfahrens einher. So soll sich der Bericht an den/die Gutachter*in auf die relevanten Inhalte und möglichst zwei Seiten beschränken. In dieser Fortbildung soll vermittelt werden, worauf es bei der Fallkonzeptualisierung in der Verhaltenstherapie nach den Vorgaben des Berichts ankommt, was verzichtbar, aber auch was unverzichtbar ist und wie man die Patient*innen bei der Erstellung der Berichte einbeziehen kann. Anhand von Beispielen soll aufgezeigt werden, wie kurze und prägnante Berichte ohne Textbausteine verfasst werden können.
Der Referent ist Gutachter und Zweitgutachter für Verhaltenstherapie.
Überblick
- Datum
- 06.03.2026 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
- Ort
- Online
- Referent*innen
- Dieter Best
- Kosten DPtV-Mitglied
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- Normal: 60,00 €
- Kosten Nichtmitglied
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- Normal: 75,00 €
- Veranstaltungsnummer
- 26-19
- Unterrichtseinheiten
- 3