Erhalt von Fortbildungspunkten bei DPtV CAMPUS
Akkreditierung durch die Psychotherapeutenkammer
Für alle Veranstaltungen der Kategorien Fachveranstaltung, Praxismanagement und Berufspolitik werden Fortbildungspunkte bei den jeweils zuständigen Landespsychotherapeut*innenkammern (L-PtK) beantragt. In der Regel werden die Veranstaltungen akkreditiert und Fortbildungspunkte vergeben. Für den seltenen Fall, dass ein Antrag abgelehnt wird, werden die Teilnehmer*innen umgehend darüber informiert. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt von Fortbildungspunkten durch Zahlung der Teilnahmegebühr besteht nicht.
Höhe der Fortbildungspunkte
In der Regel werden Fortbildungspunkte bei vollständiger Teilnahme in Höhe der umfassenden Unterrichtseinheiten (UE) zuerkannt. Die UE sind in der Infobox der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung angegeben. Ist dies nicht der Fall, können für eine Teilnahme an der Veranstaltung keine Fortbildungspunkte ausgestellt werden. Selten vergeben Kammern Zusatzpunkte.
Voraussetzungen zum Erhalt der Fortbildungspunkte
Die aktive Teilnahme über die gesamte Veranstaltungsdauer ist Voraussetzung für den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung. Bei Präsenz-Veranstaltungen ist weiterhin eine eigenhändige Unterschrift in der Anwesenheitsliste notwendig. Bei Online-Veranstaltungen ist die dauerhaft eingeschaltete Kamera der Teilnehmer*innen und die Erreichbarkeit über den Chat erforderlich. Nur regulär angemeldete Personen, welche die Teilnahmegebühr beglichen haben, können unter oben genannten Voraussetzungen die Teilnahmebescheinigung mit Fortbildungspunkten erhalten.
Zuständigkeiten und Anrechnung der Fortbildungspunkte
Online-Veranstaltungen werden von der PtK Berlin und Präsenz-Veranstaltungen von der am Veranstaltungsort jeweils zuständigen L-PtK zertifiziert. Die Kammern erkennen untereinander die Teilnahmebescheinigungen an.
Teilnehmer*innen können (spätestens 7 Tage) nach Ende der betreffenden Veranstaltung Ihre Teilnahmebescheinigung in ihrem Account auf unserer Website abrufen.
Anschließend müssen Teilnehmer*innen sich selbstständig um die Anrechnung der Fortbildungspunkte bei ihrer PtK kümmern. Auf welchem Wege Teilnahmebescheinigungen eingereicht werden können, variiert je nach Kammer.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund langer Bearbeitungszeiten bei den meisten Kammern kann es gelegentlich (vor allem bei kurzfristig geschaffenen Zusatz-/Ersatzangeboten) vorkommen, dass zum Veranstaltungstermin noch kein Akkreditierungsbescheid der zuständigen Kammer vorliegt. In diesen Fällen werden Teilnehmer*innen entsprechend informiert und die Teilnahmebescheinigungen schnellstmöglich nachgereicht.