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Honorarkürzung: Juristische Beanstandung Beschluss Erweiterter Bewertungsausschuss

Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 87. Sitzung am 11. März 2026 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) betreffend die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Thema

Gesundheitspolitik · Abrechnung & Finanzen

Art

Stellungnahme

Datum

18.03.2026

Zielgruppe

Kassenpraxis

„Die Honorarkürzungen sind unbegründet, rechtlich nicht haltbar und beschädigen nachhaltig psychotherapeutische Praxen und notwendige Versorgung. Wir haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden – denn das Ministerium hat hier die Rechtsaufsicht“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Gemeinsam mit dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) haben sie eine juristische Stellungnahme an das BMG und Bundesministerin Warken geschickt.