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Möglichkeit der Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung in Rehabilitationseinrichtungen

Thema

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Datum

09.05.2025

Zielgruppe

Angestellte · PtW/Psychotherapeut*innen in Weiterbildung · Studierende · Weiterbildungsbefugte

Wir möchten darüber informieren, dass es eine neue Möglichkeit gibt zur Finanzierung von fachpsychotherapeutischer Weiterbildungen in Rehabilitationseinrichtungen.

Im Rahmen einer Gesetzesänderung soll ab 2026 ein neues Vergütungssystem in der Reha gelten. Bei der bis Ende Mai laufenden Abfrage können Einrichtungen vergütungsrelevante Zusatzleistungen angeben. Dazu gehört auch die Kosten für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung. die aktuell laufende Abfrage an Reha-Einrichtungen im Meldebogen für die Verhandlung der Einrichtungsspezifischen Komponenten eine Möglichkeit zur Umsetzung der Reform der psychotherapeutischen Weiterbildung bietet.

Alle betreffenden Einrichtungen haben in Vorbereitung der für den Herbst angesetzten Vergütungsverhandlungen die Möglichkeit, eigene pflegesatzrelevante Zusatzleistungen anzugeben. Dazu haben sie kürzlich einen Fragebogen erhalten, der bis zum 30. Mai 2025 ausgefüllt eingereicht werden kann. Darin können ausdrücklich auch die Mehrkosten der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung angegeben werden unter „Strukturkomponenten - 3. Besondere personelle Strukturen“. So kann die Grundlage für die Finanzierung der Weiterbildung in der Reha geschaffen werden.

Weitere ausführliche Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Reha-spezifische Informationen zur Reform der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung finden Sie hier.

Hier geht es zu Vorlagen und DPtV-Infos für Angestellte und zur Umsetzung der Weiterbildung.

Ihr DPtV-Bundesvorstand