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Stellungnahme der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
- Thema
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Gesundheitspolitik
- Art
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Stellungnahme
- Datum
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04.05.2026
Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) nimmt im Folgenden ausschließlich zu den Regelungen des Entwurfs (nachfolgend “RegE”) Stellung, die unmittelbar die psychotherapeutische Versorgung betreffen.
Das Ziel, die Ausgaben im Bereich der GKV passgenauer zu steuern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die DPtV hat allerdings kein Verständnis dafür, dass diese Einsparungen mit nur wenigen gesetzlichen Ausnahmen und nur sehr eingeschränkten Möglichkeiten der Abweichung durch die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung ohne Rücksicht auf die Versorgungsnotwendigkeit und die Versorgungsrealität gleichsam “mit der Gießkanne” auf die Leistungserbringer verteilt werden. Der RegE unterscheidet bei der Umsetzung der Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit (nachfolgend “FKG”) kaum zwischen Empfehlungen der Kategorie A und der Kategorie B arbeitet und u.a. im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zwei Empfehlungen ein, die “mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit” einhergeht.