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  • Veröffentlichungsdatum 27.05.2018
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

AD(H)S-Vertrag der KV Nordrhein und Datenschutz-Grundverordnung – neue Formulare vereinbart!

Sehr geehrte Kolleginnen & Kollegen, falls Sie am AD(H)S-Vertrag der KV Nordrhein teilnehmen, bitten wir Sie um Beachtung folgender wichtiger Information:

Aufgrund der ab 25.05.2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) wurden für diesen Vertrag neue Teilnahmeerklärungen für neue Patientinnen & Patienten vereinbart. Diese finden Sie weiter unten zum Download eingestellt.

Über diese Änderung wurde auch in der KV No Aktuell Nr. 3+4/2018 informiert (hier).

Ab dem 25.05.2018 sind nur noch die neuen Teilnahmeerklärungen für eine Neu-Einschreibung zu nutzen – die Umsetzung der Vorgabe wird durch das Bundesversicherungsamt geprüft, weshalb die Krankenkassen die alten Erklärungen ab dem 25.05.2018 nicht mehr akzeptieren dürfen.

Bereits teilnehmende Patienten müssen nicht neu eingeschrieben werden – hier muss nichts getan werden!

Die neuen Teilnahmeerklärungen stehen auch weiterhin auf der Homepage der KV Nordrhein zum Download zur Verfügung (hier) und sind im Anschluss vollständig unterschrieben an die KV Nordrhein zu übermitteln.

Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Formularversand der KV Nordrhein: https://www.kvno.de/10praxis/10praxisinformationen/35formularservice/index.html.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen,

Ihr Landesvorstand Nordrhein

Dokumente zum Download:

7a TE-Patient AD(H)S Stand 23.05.2018

TE-Patient Modulvertrag ADHS Anhang 1 [23.05.18]