PTK NRW
Aktuelle Infos aus der Psychotherapeutenkammer NRW
In diesem Bereich informieren wir Sie über die Vertretung der Landesgruppe in der Kammer sowie über die Kolleginnen und Kollegen, die von Ihnen gewählt in der Kammer Ihre Interessen einbringen und vertreten.
Berichte aus den Kammerversammlungen
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2. Kammerversammlung am 08.11.2019: Ausbildungsreformgesetz, DVG, Krankenhausplanung, Dokumentation psychotherapeutischer Leistungen, Jahresabschluss 2018 und Haushaltsplan 2020, Wahlen zu Ausschüssen und Nachhaltigkeit
Am 8. November tagte die 2. Kammerversammlung. Nach dem Grußwort des neuen und alten Kammerpräsidenten Gerd Höhner widmeten sich die Delegierten erstmals in der Wahlperiode inhaltlichen Themen, die die Profession derzeit bewegen:
Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG)
Als hätte es sich jemand ausgedacht, durften sich die Mitglieder der Kammerversammlung während der Sitzung über die Nachricht aus dem Bundesrat freuen, dass die Verabschiedung des historischen Gesetzespaketes beschlossen wurde. Kammerpräsident Höhner stellte in seinen Ausführungen heraus, dass der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für eine Approbationsordnung für Psychotherapeuten die von der Profession vorgebrachten Anliegen zu großen Teilen aufgreife. „Unbedingt zu berücksichtigen ist, dass die verschiedenen Ausbildungsinhalte und die Prüfungen von Lehrenden mit entsprechender Fachkunde im Bereich der Verfahren und in den Altersbereichen vermittelt und durchgeführt werden. Dies in der Praxis umzusetzen, wird nicht einfach. Wir sehen darin jedoch ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Ausbildung und werden von dieser Forderung nicht abrücken.“ (Web-Bericht der PTK NRW zur 2. Kammerversammlung vom 19.11.2019) Für die Kammerversammlung, den Vorstand und den betreffenden Ausschuss heißt es nun die Weichen für die künftige Aus- und Weiterbildung zu stellen und entsprechende Vorbereitungen zur Umsetzung zu treffen.
DVG: Gesetz mit Mängeln
Einen Tag vor der Kammerversammlung wurde ein weiteres Gesetz verabschiedet, das den psychotherapeutischen Berufsstand unmittelbar betreffen wird: Das Digitale Versorgungsgesetz (DVG). Vorstandsmitglied Barbara Lubisch führte aus, dass sog. „Gesundheits-Apps“ nur als sinnvolle Ergänzung und nicht als Ersatz für das Angebot von Psychotherapeuten zu sehen sei. In ihrem Überblick über die mit dem Gesetz anstehenden Neuerungen zeigte sie auf, dass Wesentliches nicht zufriedenstellend geregelt sei, beispielsweise der Einsatz von Gesundheits-Apps ohne Wirksamkeitsnachweis oder wie sensible Patientendaten geschützt werden sollen. „Bei dem demnächst zu erwartenden E-Health-Gesetz II werden wir darauf hinarbeiten, Nachbesserungen bei den Punkten einzufordern, mit denen wir im DVG nicht einverstanden sind“, hielt Barbara Lubisch fest. Insbesondere der Schutz der sensiblen Daten der Patienten sei in der gegenwärtigen Form nicht ausreichend gewährleistet.
Als Landesgruppe Nordrhein begrüßen wir, dass viele der Bedenken und Kritik der DPtV hier Eingang in die Debatte in der Kammerversammlung gefunden haben. Es ist aus unserer Sicht wichtig, die Möglichkeiten der Kammer zu nutzen, unsere Anliegen bzgl. Datenschutz und sachgerechter Lösungen für die Versorgung voran zu treiben und in die Gesundheitspolitik aktiv hinein zu tragen (vgl. Meldung der DPtV vom 06.11.2019: Apps müssen wirken, nicht nur „positiv versorgen“).
Neue Krankenhausplanung
In der Richtlinie zur personellen Ausstattung der stationären Einrichtungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bemängelte Vorstandsmitglied Hermann Schürmann: „Abgesehen von geringfügigen Anpassungen, beispielsweise einer leichten Erhöhung der Minutenwerte als Grundlage für die Ermittlung des vorzuhaltenden Personals in den einzelnen Berufsgruppen, hat der G-BA im Wesentlichen die bisherige Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) schlichtweg fortgeschrieben.“ (a.a.O.) Erfreulich hingegen sei der Beschluss des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers, die Krankenhausplanung künftig nicht mehr nach Bettenkapazitäten und medizinischen Fachgebieten, sondern leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientiert auszurichten. Hier sehe er Chancen für den Berufstand, in den Kliniken präsenter zu werden. So ist beispielsweise ein Krankenhaus mit Aufnahme in den Krankenhausplan verpflichtet, Weiterbildungsplätze für Psychotherapeuten bereitzustellen.
Empfehlungen zur Dokumentation verabschiedet
Vorstandsmitglied Bernhard Moors griff die Themen Qualitätssicherung und Dokumentation auf. Er stellte dar, wie die Kammer nach dem Patientenrechtegesetz 2013 sowie zahlreichen Anfragen von Mitgliedern zu einer fachgerechten Dokumentation eine entsprechende Kommission einrichtete. Nach intensiver Debatte verabschiedete die Kammerversammlung mit großer Mehrheit deren Empfehlungen für eine Basis- und Verlaufsdokumentation im Sinne der Qualitätssicherung. Dies gewinnt besondere Bedeutung vor dem Hintergrund des just verabschiedeten Ausbildungsreformgesetzes, welches „den G-BA verpflichtet, bis Ende 2022 eine Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes, sektorenspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu beschließen“. Dabei müsse der G-BA auch Mindestvorgaben für eine Standarddokumentation festgelegen. Entsprechend hoch ist die Tragweite des Beschlusses der Kammerversammlung zu werten: sie hat nun proaktiv den bundesweit ersten Mindeststandard gesetzt. Bernhard Moors erläuterte dazu: „Die von der Kommission der PTK NRW erarbeiteten Mindestanforderungen geben Orientierung und sind eine gute Basis für die Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen. Wir gehen davon aus, dass ein Qualitätsstandard der PTK NRW bei zukünftigen Entwicklungen nicht übersehen wird.“
Der Vorstand der PTK wird die Empfehlungen zeitnah in geeigneter Form z.B. auf der Homepage der PTK NRW (www.ptk-nrw.de) veröffentlichen.
Jahresabschluss und Haushalt 2020
In gewohnt prägnanter und nachvollziehbarer Weise stellte Vizepräsident Andreas Pichler den Jahresabschluss 2018 vor, der mit großer Mehrheit angenommen wurde. Anschließend konnte die Kammerversammlung den Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 guten Gewissens entlasten. Die Kammerversammlung folgte dem Votum des Finanzausschusses und nahm den Haushaltsplan 2020 an. Andreas Pichler führte dabei aus, welche Zukunftsaufgaben von der Kammer zu bewältigen sind: neben dem notwendigen Umzug der Geschäftsstelle sind v.a. die Umsetzung der Ausbildungsreform in NRW, die Weiterentwicklungen des Stellenplanes der PTK-Geschäftsstelle, um den steigenden Bedarfen von Seiten der Kammermitglieder gerecht zu werden, sowie die Modernisierung der Homepage und die Organisation der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kammer finanzielle Herausforderungen, die im Haushalt abgebildet werden.
Erfreulich ist, dass der Hebesatz des Kammerbeitrages trotzdem unverändert niedrig gehalten werden kann.
Wahl noch ausstehender Ausschüsse
Ergänzend zu den in der konstituierenden Sitzung Ende August 2019 beschlossenen Ausschüssen richtete die Kammerversammlung noch sechs weitere Ausschüsse für die Wahlperiode 2019 bis 2014 ein und wählte deren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder (vgl. Web-Bericht der PTK NRW zur 2. Kammerversammlung vom 19.11.2019). Aus Sicht der Landesgruppe ist es dabei gut gelungen, viele der jüngeren Kolleg*innen in die Arbeit der Ausschüsse einzubinden. Wir freuen uns über deren Engagement und sind sicher, damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung unseres berufspolitischen Nachwuchses leisten zu können.
Nachhaltigkeit
Zum Abschluss ihrer Sitzung nahm die Kammerversammlung ohne Gegenstimmen den Antrag der Kooperativen Liste an, der Vorstand möge nach Möglichkeiten suchen, wie sich ein auf ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtetes Handeln in verschiedenen Bereichen der Kammerorganisation verbessern lässt. Die Ergebnisse sollen der Kammerversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
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1. Kammerversammlung der 5. Legislatur: Konstituierung der neuen Kammerversammlung
Die konstituierende Sitzung der PTK NRW am 28. August war naturgemäß geprägt von den Wahlen des Vorstands sowie der dringlichsten Ausschüsse (Finanzausschuss, Ausschuss „Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Ausbildungsreform “) und der Delegierten zum DPT.
Als Präsident wurde Gerd Höhner im Amt bestätigt.
Genauso auch Andreas Pichler als Vizepräsident und Barbara Lubisch als Beisitzerin im Vorstand.
Wir freuen uns über die Wiederwahl von Hermann Schürmann (Analytiker), Bernhard Moors und Cornelia Beeking (Bündnis KJP).
Neu in den Vorstand wurden Oliver Kunz und Birgit Wich-Knoten (dgvt plus+) gewählt - wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Für die Landesgruppe Nordrhein nehmen Julia Leithäuser (Fraktionsvorsitzende der Kooperativen Liste), Barbara Lubisch und Andreas Pichler (beide Mitglieder des Vorstandes der PTK) als Delegierte der PTK NRW am DPT teil.
Einen Bericht zur konstituierenden Kammerversammlung finden Sie auf der Homepage der PTK NRW.
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11. Kammerversammlung am 18.05.2019 - Dokumentation psychotherapeutischer Leistungen, TSVG und DVG, Bedarfsplanung
Am 18. Mai tagte die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer (PTK) NRW ein letztes Mal in dieser Legislaturperiode. Nach dem Grußwort und Beschluss der Tagesordnung verabschiedete Präsident Gerd Höhner verdiente Angehörige der Kammerversammlung, die sich in ihrer aktiven Zeit federführend für die Interessen und Belange der Kammer eingesetzt haben.
Besonderer Dank gebührte Monika Konitzer, die den Aufbau und die Ausgestaltung der Kammer NRW über drei Legislaturperioden als Kammerpräsidentin vorantrieb und gestaltete. In ihrer Dankesrede an die Kammerversammlung bedankte sie sich für die bereichernde Möglichkeit diesen Prozess begleitet haben zu dürfen und sprach allen Wegbegleitern in dieser für sie prägenden Zeit ihren Dank aus. Zugleich hoffe sie, dass sich die Arbeit der Kammer positiv fortsetze und den Kammerangehörigen damit weiterhin einen engagierten und starken Partner biete. Monika Konitzer wurde schließlich mit anhaltendem Applaus und stehenden Ovationen von der Versammlung verabschiedet.
Alsdann machte sich die Kammerversammlung (KAV) eifrig ans Werk, um nicht nur die jetzige Wahlperiode erfolgreich abzuschließen, sondern zugleich auch erste Weichen für die Zukunft zu stellen:
Präsident Gerd Höhner zeigte im Bericht des Vorstandes den Stand zur Reform des Psychotherapeuten Gesetzes auf und welche Aspekte laut PTK NRW noch strittig seien. Hierzu zählt die Frage der Finanzierung der künftigen Weiterbildung (WB). Mit der Ermächtigung der Institute sei nur etwa zwei Drittel der Kosten der ambulanten WB sichergestellt. Hier fordert die Kammer NRW den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf. Auch die Übergangsregelungen in der jetzigen Form bedürfen einer dringenden Überarbeitung. Insbesondere im Hinblick auf die Situation der PiA, für die derzeit keine Regelungen vorgesehen sind, um die aktuell unhaltbaren finanziellen Schwierigkeiten zu verbessern. Auch gilt es zu prüfen, inwieweit es Übergangsregelungen für jetzige KJP geben könne, mit denen eine Erlaubnis zur Behandlung auch von Erwachsenen erreicht werden könne.
Aus Gesprächen des Vorstandes mit Landespolitiker*innen berichtete Gerd Höhner von diversen Anregungen, wie sich Psychotherapeut*innen künftig stärker in der Jugendhilfe und damit verbundenen Institutionen anbieten könnten. Vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse in Lügde konnte der Vorstand diesen Vorschlägen viel abgewinnen. Die Kammerversammlung solle sich dieser Thematik in der kommenden Legislatur annehmen und Möglichkeiten für die Profession diskutieren in diesem Arbeitsfeld stärker tätig zu werden.
Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bewertungsausschusses (G-BA) vom 16.5. zur Bedarfsplanung zeigte die Kammer sich enttäuscht vom Resultat. Die neu zu schaffenden 776 Sitze bundesweit decken nicht im Geringsten den wahren und notwendigen Bedarf neuer psychotherapeutischer Kassensitze und greifen demnach viel zu kurz. Wieder einmal offenbare sich an dieser Stelle die Verhinderungstaktik der Krankenkassen, die mehr an Einsparungen denn am Ausbau der ambulanten Versorgung interessiert zu sein scheinen.
Im weiteren Verlauf berichtete Barbara Lubisch für den Vorstand von der erfolgreichen Streichung des Passus im §92 des TSVG zur gestuften und gesteuerten Versorgung. Hier zeigte sich eindrücklich, welchen Einfluss die Profession auf die Gesundheitspolitik nehmen kann.
Beim Tagesordnungspunkt „Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen“ stellte Vorstandsmitglied Bernhard Moors die Ergebnisse der Kommission vor. Diese wurde vom Vorstand eingesetzt und beauftragt, um Empfehlungen zur Dokumentation zu erarbeiten nachdem zahlreiche Kammermitglieder Anfragen dieser Art gestellt hatten. Die Idee damit faktisch Mindestanforderungen zu schaffen wurde in der Kammerversammlung kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite wurde argumentiert, dass mit der Orientierungshilfe für die Basis- und Verlaufsdokumentation mehr Sicherheit für die Behandler*innen als auch für die Patient*innen geschaffen würde. Dem entgegen stand die Ansicht, dass ein Standard kreiert werden würde, der – angeblich - die Freiheit in der Dokumentationsausübung einschränken würde und den Empfehlungen entsprechend kritisch gegenübersteht. Aufgrund dieser Ausgangslage wurde auf eine Beschlussfassung zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet.
Für den Ausschuss Fort- und Weiterbildung stellte die Ausschussvorsitzende Anni Michelmann die Ergebnisse einer Curricularen Fortbildung „Psychotherapie bei Diabetes“ vor. Diese orientiert sich eng an der Musterweiterbildungsordnung der BPtK, konzentriert sich aber auf die Vermittlung theoretischer Inhalte. Damit bestünde die Möglichkeit, die Fortbildung zu einem späteren Zeitpunkt um praktische Inhalte und Supervision zu ergänzen und damit aus der Fortbildung eine anerkannte Weiterbildung zu formen. Der Antrag den Vorstand auf dieser Grundlage mit der Prüfung einer solchen Fortbildung zu beauftragen wurde mit großer Mehrheit von der Kammerversammlung angenommen. Die Fraktion Kooperative Liste hätte gerne direkt eine entsprechende Weiterbildung eingerichtet, konnte sich aber für dieses Anliegen keine Mehrheit gewinnen.
Abschließend verabschiedete die Versammlung eine Reihe von Resolutionen. Die Fraktion Kooperative Liste brachte die Resolutionen
- „Gesetz zur Ausbildungsreform sachgerecht gestalten und ergänzen“,
- „Bedarfsplanung sachgerecht weiterentwickeln!“ und
- „Chancen von Digitalisierung nutzen – Datenschutz stärken – mehr Unterstützung statt neuer Strafandrohungen!“ ein,
die nach wenigen Änderungen mehrheitlich angenommen wurden. Die weiteren Resolutionen „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!“, „Änderung des Einschulungs-Stichtags in NRW vom 30. September auf den 30. Juni“ und „G-BA Entscheidungen transparenter machen“ wurden von der Kooperativen Liste unterstützt.
Eine Übersicht zu allen Resolutionen finden Sie hier.
Bevor ein arbeitsintensiver Tag zu Ende ging, verabschiedete Gerd Höhner die Versammlung. Er bedankte und erinnerte „last but not least“ an die positive Arbeitsatmosphäre im Vorstand und in Zusammenarbeit mit der gesamten Kammerversammlung in seiner ersten Legislatur als Kammerpräsident. Auch dankte er allen Mitarbeitern der Geschäftsstelle für ihren Einsatz und die angenehme Zusammenarbeit, welche von den Delegierten in Form lang anhaltenden Applauses unterstrichen wurde. Das bildete zugleich den Schlussakkord einer arbeitsreichen und erfolgreichen 4. Kammerversammlung.
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10. Kammerversammlung am 24.11.2018: TSVG, Systemische Therapie, Weiterbildung in "Spezieller Psychotherapie bei Diabetes" und viele Formalien erledigt!
Die Tagesordnung umfasste eine Vielzahl von Themen, nur mit Ausdauer und Disziplin war diese zu schaffen. Als Gäste an diesem langen Sitzungstag nahmen – inzwischen Tradition - Vertreterinnen der PiA teil.
Gerd Höhner, Präsident der PTK NRW informierte zum aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anerkennung der systemischen Therapie. Mit der Anerkennung wurde die Voraussetzung für die sozialrechtliche Anerkennung geschaffen. Die Erweiterung der wissenschaftlichen Grundlagen der Psychotherapie vergrößert die fachliche Vielfalt im Versorgungssystem, z. B. im Hinblick auf die bislang wenig berücksichtigten Versorgungsfelder der Jugendhilfe. Hierzu bedarf es allerdings weiterer Anstrengungen, um die Systemische Therapie auch im Bereich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen anzuerkennen, was bislang – für alle Kammermitglieder nicht nachvollziehbar – nicht gelang.
Der Kammerpräsident berichtete über ein Gespräch des Vorstandes im Bundesgesundheitsministerium zum vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Terminservice-und Versorgungsgesetz. Die Beteiligten hätten eindringlich auf die Fehler im geplanten TSVG hingewiesen und angeregt, den Passus zu einer „gestuften und gesteuerten Versorgung“ zu streichen. Am Tag vor der Kammerversammlung hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesratesbeschlossen, die vorgesehene gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung abzulehnen. Eine entsprechende Petition zu diesem Themenkomplex an den Bundestag erbrachte schon weit vor dem Ende der Zeichnungsfrist mehr als das Doppelte des erforderlichen Quorums von Unterschriften. Die erste Lesung des Gesetzes im Parlament ist geplant für den 14.12.2018.
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung konzentriert sich derzeit auf die Planung der Umsetzung der Weiterbildung auf Landesebene. Die Gespräche des Vorstandes mit den Ausbildungsinstituten, die in Weiterbildungsinstitute überführt werden sollen, sind angelaufen. Der Kammerpräsident bezeichnete den Dialog als zukunftsweisend und bisher konstruktiv. Das Vorliegen des Referentenentwurfs zum genannten Gesetz – so die Verlautbarung aus dem BMG - ist geplant für Anfang 2019.
Die Kammerversammlung verabschiedete vier Resolutionen mit klaren Forderungen an die Politik
- die Psychotherapie, insbesondere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu stärken
- einen niederschwelligen und direkten Zugang zur Psychotherapiezu erhalten und die Diskriminierung psychisch kranker Menschen zu verhindern
- die Ablehnung der Heraufsetzung der wöchentlichen Tätigkeit in Form von Sprechstunden
- den Auftrag zur Reform der Bedarfsplanung nun endlich und vorrangig umzusetzen.
Die Resolutionen finden Sie auf der Homepage der Kammer (www.ptk-nrw.de) hier zum Download eingestellt.
Im Eilverfahren wurden die anstehenden Wahlen für neue Mitglieder (5) und deren Vertreter in die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes und eines stellvertretenden Delegierten für den Deutschen Psychotherapeutentag absolviert.
Andreas Pichler als Vizepräsident informierte über den Haushalt, hier zunächst über den Jahresabschluss 2017. Das Ziel des Vorstandes, die Legislaturperiode finanzpolitisch in geordneten Verhältnissen abzuschließen, wurde erreicht. Der Beitragssatz kann beibehalten werden, erwirtschaftete Überschüsse wurden in zweckgebundene Rücklagen übergeführt, um z. B. die anstehenden Kosten der bevorstehenden PTK-Wahlen absichern zu können. Darüber hinaus wird der kontinuierliche Mitgliederzuwachs notwendige Stellenerweiterungen v. a. in den Bereichen Recht, EDV und Sachbearbeitung über kurz- und mittelfristig nach sich ziehen. Ausreichende Rücklagen stehen zur Verfügung, die PTK ist gewappnet für die kommenden Aufgaben.
Die Kammerversammlung beschloss darüber hinaus notwendig gewordene Änderungen derEntschädigungs- und Reisekostenordnung hinsichtlich der Erstattung von Umsatzsteuer, dem Auslagenersatz für Betreuungsleistungen und der Aufwandsentschädigungen in Höhe des Inflationsausgleiches. Sie folgte dem Votum des Finanzausschusses und nahm den Haushaltsplan 2019 an.
Für den Ausschuss Fort- und Weiterbildung berichtete dessen Vorsitzende über den erfolgreichen Fachtag „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ der PTK NRW am 31.10.2018. Der Ausschuss entwickelte den Vorschlag, ein Weiterbildungscurriculum „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ zu entwickeln mit der Möglichkeit evtl. Teile der Weiterbildung auch als zertifizierte Fortbildung absolvieren zu können. Herr Höhner wies auf eine der zentralen Aufgaben des Vorstandes hin, die Zukunftschancen des Berufsstandes voranzutreiben und neue Berufsfelder zu entwickeln. Diabetes ist eine „Volkskrankheit“, die Nachfrage der Patienten ist seitens der Profession zu befriedigen. Mit einer Weiterbildung ist die Möglichkeit gegeben, weitere, künftige Arbeitsfelder zu erschließen.
Nach ausführlicher, z. T. anstrengender und durch sehr divergierende Standpunkte gekennzeichneten Diskussion votierte die Mehrheit der Kammerversammlungsmitglieder zunächst für eine „kleinere Lösung“: d.h. den Ausschuss Fort- und Weiterbildung zunächst mit dem Entwurf für eine curriculareFortbildung „Psychotherapie bei Diabetes zu beauftragen, deren Inhalte im Rahmen einer ggf.später einzuführenden Weiterbildung anerkennungsfähig sind. Der Entwurf soll bis zur nächsten Sitzung im Mai 2019 zur Beratung und Beschlussfassung vorliegen. Die Fraktion Kooperative Liste hatte für eine „große Lösung“, nämlich die sofortige Entwicklung einer „Weiterbildungsordnung“ geworben.
Frau Prof. Dr. Adelheid Schulz berichtete von der Arbeit der von der PTK Anfang 2018 einberufenen Kommission „Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung“. Zunächst ging es einerseits um die nicht hinreichend geklärten Fragen zur Versorgung, den Besonderheiten im Umgang mit den Patienten, sowie andererseits der Frage, ob Psychotherapeuten für die Arbeit mit intelligenzgeminderten Menschen eine besondere Qualifikation benötigten. Grundlage für die Entwicklung von Konzepten für die bessere Versorgung ist z. B. die Eingrenzung, was in den Bereich der Pädagogik fällt und wo Psychotherapie gefragt ist. Viele Behandler fühlen sich unsicher in der Behandlung intelligenzgeminderter Patienten, ein Nachdenken über Fortbildung, Supervision oder Coaching ist angesagt, um dann entsprechende Konzepte entwickeln zu können. Fragen einer auf die besonderen Bedürfnisse dieser Patientengruppe abgestimmte Vernetzung d.h. z. B. mit entsprechenden Angeboten für die Patienten leichter erreichbar zu sein, wurden diskutiert. Die sich anschließende Aussprache war gekennzeichnet von der Anerkennung der bisherigen Kommissionsarbeit und Überlegungen, wie seitens der Profession mit diesem Versorgungsauftrag umgegangen bzw. dieser umgesetzt werden könne.
Die Zeit war inzwischen weit fortgeschritten und so wurden die Tagesordnungspunkte „Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen“, Digitale Agenda, Gutachten des wissenschaftlichen Beirates zum Antrag der AG humanistische Psychotherapie sowie die Berichte aus den Ausschüssen auf die nächste Kammerversammlung im Mai 2019 vertagt.
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8. Kammerversammlung am 11.11.2018
... ohne Frage ein bedeutsames Datum für eine Kammerversammlung - und das in Westfalen-Lippe! Diszipliniert und engagiert widmeten sich die Delegierten der Kammer trotzdem einer Tagesordnung mit vielfältigen Themen - herausragend waren dabei sicher die Debatten um die Reform der Ausbildung, die Einrichtung eines Weiterbildungsbereiches "Spezielle Psychotherapie bei Diabetes" (was die Landesgruppe Nordrhein ausdrücklich unterstützt!), den aktuellen Sachstand zur Reform der Bedarfsplanung, Förderung von Frauen in der Berufspolitik, Haushaltsthemen und nicht zuletzt eine ganze Reihe von Resolutionen, die von der Fraktion Kooperative Liste eingebracht und schließlich von einer breiten Mehrheit in der Kammerversammlung mitgetragen wurden:
- Resolution „Ausbildungsreform jetzt angehen! – Finanzierung sicherstellen“
- Resolution „Psychotherapeutische Versorgung im Ruhrgebiet sicherstellen – Bedarfsplanung korrigieren!“
- Resolution „Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung verbessern“
- Resolution „Ausreichende Zahl von Therapieplätzen statt Vermittlung von probatorischen Sitzungen durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (TSS)“
Ein ausführlicher Bericht zur Kammerversammlung ist auf der Homepage der PTK NRW hier eingestellt.
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9. Kammerversammlung am 28.04.2018: Versorgung älterer Menschen, Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung, Internet in der Psychotherapie, Telematik-Infrastruktur u.v.m.
Die Tagesordnung der ersten Kammerversammlung (KaV) der Psychotherapeutenkammer NRW in diesem Jahr umfasste eine Vielzahl von Themen, die von den Mitgliedern in gewohnt ausdauernder und disziplinierter Weise bearbeitet wurden. Als Gäste trugen mehrere Vertreter der PiA als Gäste zur „lebendigen, parlamentarischen“ Diskussion insbesondere zum TOP Reform der Psychotherapeutenausbildung bei.
Der Kammerpräsident, Herr Höhner, informierte im Bericht des Vorstandes über die ausführlichen Gespräche mit der neuen Landesregierung u.a. im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz. Ein Themenschwerpunkt der Legislaturperiode im Land NRW wird die Versorgung von älteren Menschen sein: Während die medikamentöse Versorgung als sichergestellt einzustufen ist, kann die psychotherapeutische Versorgung für diese Patientengruppe zurzeit weder als angemessen noch als ausreichend beschrieben werden; sie ist unzureichend und es besteht Handlungsbedarf. Aus Sicht der Kammer erscheinen Fortbildungen zur Psychotherapie mit älteren Menschen sinnvoll, aber auch die Berücksichtigung dieser Gruppe mit ihren spezifischen Bedarfen (z.B. aufgrund eingeschränkter Mobilität) in der Bedarfsplanung (Kleinräumigkeit, wohnortnahe Versorgung), die Überprüfung der Abrechnungsbedingungen für aufsuchende Behandlungen, Supervision und Fortbildung für Pflegekräfte in diesem Bereich und eine Verbesserung der Konsiliardienste in Pflegeheimen.
Eine der zentralen Aufgaben des Vorstandes besteht bekanntermaßen darin, die Zukunftschancen des Berufsstandes voranzutreiben und neue Berufsfelder zu entwickeln. In den Jahren 2016 und 2017 stand die Psychotherapie für Menschen mit Intelligenzminderung und die“ „Möglichkeiten und Grenzen internetgestützter Psychotherapie“ im Focus der Beratungen in der KaV. Für das Jahr 2018 bietet sich das oben genannte Thema als Schwerpunktthema an. Diese Themen werden in der Regel im Rahmen eines „großen Ratschlages“ d. h. einer themenspezifischen Intensivtagung für Kammermitglieder bearbeitet. Danach nehmen sog. ständige Kommissionen zu spezifischen Themen ihre Arbeit auf, um zielführend die Kammer bei der Beratung zu unterstützen.
Ab 25.Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Ihre inhaltlichen Forderungen ähneln vielfach dem derzeit geltenden Recht. Gleichwohl bringt sie zusätzliche Pflichten auch für Praxen mit sich. Herr Höhner bittet alle Kolleginnen hierzu die zeitnahen Praxis-Informationen auf der Homepage der PTK NRW zu beachten, ebenso auf der Homepage der zuständigen KVen (NO und WL). Dort finden sich ebenfalls ausführliche Informationen, nicht zuletzt auch auf der Internetseite der DPtV mit einer entsprechenden Checkliste für die Praxen (vgl. die entsprechende News vom 02.05.2018).
Im Bericht des Vorstandes referierte Frau Barbara Lubisch über die derzeitige Sachlage bei der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur (TI). Zum Einen geht es um die Herstellung technischerLösungen der sicheren Datenverbindungen, die Übernahme der Einrichtungskosten und Umsetzungen der Fristsetzungen. Nicht unerhebliche Fehler aus der der Planungsphase führen im Moment dazu, dass Lieferungen stocken, Nachverhandlungen allerdings ebenso. Es ist im Moment schon aus technischen Gründen nicht damit zu rechnen, dass alle Praxen zum Jahresende mit den entsprechenden technischen Geräten auszustatten sind. Die Probleme auf Seiten der Industrie und der Krankenkassen werden deutlich, hier ist die KBV, die die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen hat, gefordert.
Zum andern geht es um die Anwendungen in der TI, hier den Umgang z. B. mit Notfalldaten, Medikationsplänen oder auch der elektronischen Patientenakte. Der Berufsstand ist hier gefordert, bei der Gestaltung des Konzeptes „elektronische Patientenakte“ aktiv mitzuwirken und für den Schutz sensibler Daten zu sorgen. Dies wird in der nächsten Zeit noch intensive Diskussionen in den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung erfordern. So geht es z.B. darum, die Hoheit der Patientinnen über ihre Daten in der eAkte vor einem Zugriff von Krankenversicherungen zu verhindern. Gleichzeitig kursieren auch viele Gerüchte über angebliche Pläne, die oft jeder Grundlage entbehren; vieles ist noch nicht abschließend geklärt oder gesetzlich festgelegt.
Jürgen Tripp, Vorsitzender des Ausschusses „Reform der Psychotherapeutenausbildung/Zukunft des Berufes“ berichtete zur aktuellen Sachlage der Reform . Die Kammerversammlung verabschiedete mehrheitlich eine Resolution, in der sie ihre Forderungen an eine zügige Weiterführung der Reform zusammenfasst: alle vier Grundorientierungen der Psychotherapie müssen im Studium gelehrt werden, um die Verfahrensvielfalt sicher zu stellen. Die Approbationsordnung muss einen ausreichenden Anteil an praktischen Inhalten in mindestens zwei Verfahren vorgeben, eine ausreichende Anzahl an ambulanten, stationären und institutionellen Weiterbildungsstellen sollte ebenso gewährleistet sein und die bisherigen Ausbildungsinstitute in Weiterbildungsinstitute überführt werden, um Theorievermittlung und Selbsterfahrung „aus einer Hand“ zu garantieren. Die Einführung des vom BMG vorgeschlagenen Modellstudiengangs Pharmakotherapie in diesem Rahmen wird - wie auch von der Mehrheit beim Deutschen Psychotherapeutentag - als nicht zielführend abgelehnt. Die Resolution finden Sie auf der Homepage der Kammer zum download eingestellt (hier).
Dr. Christof Koban, Ausschuss Fort- und Weiterbildung, referierte über das Thema Supervision - zurzeit vor allem angebunden in den Händen der Fachverbände und Ausbildungs-instituten - als einer möglichen Aufgabe für die Kammer. Das Thema soll weiter beraten werden mit dem Ziel, eine Aufwertung von Supervision als bewährtes Mittel der Qualitätssicherung zu erreichen und durch eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit hierzu bekannter zu machen.
Einen breiten Raum nahmen die Informationen durch Vertreter des Ausschusses Fort- und Weiterbildung und die anschließende Diskussion zum Thema mögliche Erweiterung derWeiterbildungsordnung um „spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ ein. Die Landesgruppe Nordrhein unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wurde in einem „quasi Parforce-Ritt“ auch über das Projekt der BPtK zur Evaluation der Reformder Psychotherapie-Richtlinie berichtet. Erste Ergebnisse wurden vorgestellt. Sie finden Informationen dazu auch auf der Homepage der BPtK (News vom 11.04.2018: Rund 20 Wochen Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlung). Übereinstimmend wurde festgestellt, dass viele der Neuerungen zu einer verbesserten und flexibleren Versorgung der Patienten beitragen und auch die Einkommenssituation der Praxen (leicht) verbessern. Gleichwohl besteht Handlungsbedarf für deutliche Nachbesserungen, insbesondere auch im Bereich der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie.
Die Kammerversammlung beschloss einen langen Arbeitstag, musste aus den o. g. Zeitgründen die Berichte aus den Ausschüssen allerdings vertagen.
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7. Kammerversammlung am 05.05.2017, Dortmund: Wechsel im Vorstand, "Zur wirtschaftlichen Lage der Psychotherapeuten", Revision der Fortbildungsordnung
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) hatte in ihrer ersten Sitzung in diesem Jahr erneut eine Vielzahl an Themen und damit verbundenen Tagesordnungspunkten zu bearbeiten, was ihr in disziplinierter Weise auch gelang. Hier seien einige wichtige Punkte herausgegriffen:
Im Vorstand der Kammer hat es einen Wechsel gegeben. Wolfgang Schreck (DGVT) hatte aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt erklärt. Als seine Nachfolgerin wurde mit großer Mehrheit Mechthild Greive gewählt, eine als Psychotherapeutin und Juristin doppelt qualifizierte Kollegin, die sich bisher schon im Ausschuss „Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation“ engagierte.
Im Bericht des Vorstands referierte Vizepräsident Andreas Pichler zur „Wirtschaftlichen Lage der Mitglieder der PTK NRW“ und legte dabei den Fokus auf die Situation der Frauen, der Kinder- und Jugendtherapeutinnen und der Neu-Approbierten, wobei er auf die eingeschränkte Interpretierbarkeit der Daten hinwies, da nur Einkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit erfasst werden konnten. „Frauen erzielen aus psychotherapeutischer Tätigkeit im Mittel 74-76 % des Einkommens der Männer. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten kommen im Schnitt auf 83,3 % der Einkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten.“ Neuapprobierte erzielen im ersten Jahr ihrer Tätigkeit Einkommen im unteren Bereich, die im Folgejahr in den mittleren Einkommensbereich ansteigen. Die Einkommenssituation der Neu-Approbierten entwickelt sich vor allem dann besser, wenn sie den Weg in die Niederlassung wählen. Generell arbeitet ein großer Teil der Kammerangehörigen in einer Mischform aus niedergelassener und angestellter Tätigkeit. In der folgenden Aussprache wurde deutlich, wie wichtig es ist, dass die PTK NRW in ihrem Engagement für eine angemessene Honorierung psychotherapeutischer Arbeit sowohl in den Praxen als auch bei den Angestellten nicht nachlässt.
Der Ausschuss Fort- und Weiterbildung arbeitet aktuell an einer Revision der Fortbildungsordnung und legte der Versammlung in dieser Sitzung eine erste Änderung zur Beschlussfassung vor. Für die Teilnehmerinnen kostenfreie Fortbildungsveranstaltungen können zukünftig auch ohne Kosten für die Veranstalterin bei der PTK NRW akkreditiert werden, damit die Teilnehmerinnen Fortbildungspunkte erhalten können. Bei der Ärztekammer wird dies bereits schon länger so gehandhabt. Ein weiterer Antrag des Ausschuss Fort- und Weiterbildung beinhaltete, Supervision durch akkreditierte Supervisorinnen künftig mit mehr Fortbildungspunkten zu versehen, um den Wissenserwerb bei der Reflexion zu betonen. Dies wurde von der Versammlung kontrovers diskutiert. Der Ausschuss nahm die Anregungen auf und wird nun zunächst weiter beraten.
Schließlich wurden zwei von der Fraktion Kooperative Liste eingebrachte Resolutionen „Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29.3.2017 nachbessern!“ und „Bedarfsplanung Psychotherapie im Ruhrgebiet korrigieren“ einstimmig angenommen. Den genauen Wortlaut der Resolution zum Honorar finden Sie hier und die Resolution zur Bedarfsplanung im Ruhrgebiet hier. Einen ausführlichen Bericht über die Kammerversammlung finden Sie hier.