Orientierung für Patient*innen
Psychotherapeut*in, Psychiater*in, Psycholog*in – wer ist was?
Das Feld der Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie ist für viele nicht immer leicht zu durchschauen. Was machen Psychiater*innen, was können Heilpraktiker*innen, was dürfen Psycholog*innen? Diese kleine Übersicht soll Hilfe leisten, sich unter den verschiedenen Berufsbezeichnungen und Titeln besser zurecht zu finden.
Psychologische Psychotherapeut*innen:
Psycholog*innen, die nach ihrem Studium eine im Durchschnitt etwa sechs Jahre dauernde Psychotherapie-Ausbildung absolviert haben. Sie dürfen genauso wie Fachärzt*innen eine Kassenpraxis für Psychotherapie leiten oder dort tätig sein.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen:
(Sozial-)Pädagog*innen oder Psycholog*innen, die nach ihrem Studium eine im Durchschnitt etwa sechs Jahre dauernde Psychotherapie-Ausbildung absolviert haben. Sie dürfen genauso wie Fachärzt*innen eine Kassenpraxis für Psychotherapie leiten oder dort tätig sein.
Ärztliche Psychotherapeut*innen (auch psychotherapeutisch tätige Ärzt*innen genannt):
Sie müssen ebenfalls eine Zusatzqualifikation in Psychotherapie oder eine entsprechende Facharztausbildung erworben haben, bevor sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten dürfen. Falls sie einen Kassensitz für Psychotherapie haben, dann haben sie sich entschieden, ausschließlich oder überwiegend psychotherapeutisch tätig zu sein.
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie:
Ärzt*innen mit dieser Weiterbildung behandeln mit Psychotherapie.
Fachgebundene ärztliche Psychotherapeuten:
Diese psychotherapeutisch qualifizierten Ärzt*innen behandeln ausschließlich psychische Erkrankungen oder Probleme, die mit ihrem eigenen Fachgebiet zu tun haben.
Psychiater*innen:
Ärzt*innen, die nach ihrem Medizinstudium eine Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben. Diese Fachärzt*innen behandeln insbesondere solche psychischen Erkrankungen, bei denen die medikamentöse Behandlung eine wichtige Rolle spielt. Psychiater*innen können mit einer Zusatzqualifikation in Psychotherapie auch psychotherapeutische Verfahren anwenden. Ob in der jeweiligen Praxis Psychotherapie oder psychiatrische Behandlung angeboten wird, kann man in der Praxis erfragen.
Kinder- und Jugendlichenpsychiater*innen:
Ärzt*innen, die nach ihrem Medizinstudium eine Weiterbildung in Psychiatrie für Kinder und Jugendliche absolviert haben. Diese Fachärzt*innen behandeln insbesondere solche psychischen Erkrankungen, bei denen die medikamentöse Behandlung eine wichtige Rolle spielt. Kinder- und Jugendpsychiater*innen können mit einer Zusatzqualifikation in Psychotherapie auch psychotherapeutische Verfahren anwenden. Ob Psychotherapie oder psychiatrische Behandlung für Kinder und Jugendliche angeboten wird kann man in der jeweiligen Praxis erfragen.
Psycholog*innen:
Ein Psychologiestudium ist ein wissenschaftliches Studium, in dem unterschiedliche Schwerpunkte studiert werden können. Neben dem häufigsten Bereich der klinischen Psychologie gibt es z. B. Rechtspsychologie, Wirtschaftspsychologie, pädagogische Psychologie und etliche weitere Spezialisierungen. Nach einem Studium dürfen Psycholog*innen in Kliniken tätig sein, sie haben allerdings keine postgraduale Ausbildung zur Psychologischen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in absolviert und dürfen daher keine Psychotherapie anbieten, sondern nur Beratungsleistungen.
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie:
Eine geregelte Ausbildung gibt es nicht, lediglich eine Prüfung beim Gesundheitsamt. Die Heilerlaubnis kann erlangt werden, ohne ein psychotherapeutisches Verfahren erlernt zu haben.