Psychotherapie und Digitalisierung

Psychotherapeutische Videositzungen und digitale Kommunikation mit Patient*innen

© Adobe Stock/agenturfotografin

Seit 2018 hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass medizinische und psychotherapeutische Leistungen auch über Videokontakte ermöglicht werden sollen. Nach der Änderung der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer und verschiedener Anpassungen der Psychotherapie-Vereinbarung und des EBM machen machen psychotherapeutische Praxen besonders in der Corona-Pandemie von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Elektronische Post ist aus der privaten Kommunikation nicht mehr wegzudenken, aber ohne besondere Vorkehrungen sind E-Mails unsicher und gleichen dem Versand einer Postkarte: Jede am Transport der Nachricht beteiligte Stelle kann auf die Inhalte zugreifen. Wenn Kommunikation mit Patient*innen per Mail oder über Messengerdienste gewünscht wird und/oder vertrauliche Informationen wie Befunde, Arztbriefe etc. per E-Mail versandt werden sollen, müssen daher Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme ergriffen werden. Als Stand der Technik sind die Empfehlungen der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV heranzuziehen. Diese sehen unter anderem zum Schutz vertraulicher Inhalte bei der E-Mail-Kommunikation eine Verschlüsselung vor. Hier gibt es verschiedene, recht einfache Möglichkeiten.