Studium
Altes Psychologie-Studium
Studierende, die vor dem 1. September 2020 mit einem Studium begonnen haben, was nach dem alten Psychotherapeutengesetz zur psychotherapeutischen Ausbildung berechtigte (Psychologie, Sozialpädagogik, Pädagogik), können noch bis Ende 2032 die Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeut*in oder zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in absolvieren. Im Härtefall (zum Beispiel Familiengründung oder Krankheit) kann die Übergangsfrist auf Antrag bis 2035 verlängert werden. Zu bedenken gilt, dass Studium und Psychotherapieausbildung zügig absolviert werden sollten. Es zeichnet sich bereits ab, dass einige Ausbildungsinstitute die Psychotherapieausbildung nach dem alten System nicht mehr bis 2032/2035 anbieten werden.
Übergangsregelungen für Psychologie-Studierende – vom alten zum neuen Weg
Das neue Reformgesetz gibt den Universitäten die Möglichkeit, Übergangsregelungen zwischen altem und neuem Studium anzubieten. Davon können Studierende der Psychologie profitieren. Inwieweit ein Wechsel vom alten Psychologie-Bachelor auf den neuen Psychotherapie-Master zwischen verschiedenen Unis realisierbar ist, lässt sich pauschal nicht sagen, gegebenenfalls ist ein Umstieg nur innerhalb einer Uni möglich. Wir empfehlen, sich direkt bei den Universitäten danach zu erkundigen.
Neues Psychotherapie-Studium und Approbation
Seit dem 01. September 2020 ist der erste Schritt das Studium eines polyvalenten Bachelors Psychologie, der an die neue Approbationsordnung angepasst wurde und somit später zur Approbationsprüfung berechtigt. Dem Bachelor folgt der Master Klinische Psychologie und Psychotherapie mit abschließender Approbationsprüfung. Die neue Berufsbezeichnung lautet dann Psychotherapeut*in.
Die Psychotherapeutische Prüfung (Approbationsprüfung) ist in der Approbationsordnung (2020) im Abschnitt 2 geregelt und besteht aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientieren Parcoursprüfung. Im September 2022 haben die ersten Studierenden die neue Prüfung abgelegt. Wir haben mit einem der neuen Absolventen gesprochen und seine Erfahrungen und Tipps für Sie notiert.
Um in vollem Umfang (mit Kassensitz) psychotherapeutisch tätig sein zu können muss im Anschluss an das Approbationsstudium eine Weiterbildung zum/r Fach-Psychotherapeut*in absolviert werden. In der Weiterbildung erfolgt eine Spezialisierung entweder auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen oder auf Neuropsychologische Psychotherapie und auf mindestens ein Psychotherapieverfahren, also Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie. Anschließend heißen Sie zum Beispiel „Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche (Verhaltenstherapie)“. Erst dieser Abschluss ist vergleichbar mit dem der heutigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) beziehungsweise Psychologischen Psychotherapeut*in (PP).
Einige Studierende spielen mit dem Gedanken, trotz des neuen Masterabschlusses und abgelegter neuer Approbationsprüfung die Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeut*in nach der alten Systematik zu absolvieren. Erste Anfragen dazu sind bereits bei den Landesprüfungsämtern eingegangen. Die Rückmeldungen hierzu sind nicht einheitlich. Soweit die Studierenden das Studium vor dem 1. September 2020 begonnen und mit neuem Master abgeschlossen haben, steht ihnen wohl der Zugang zur alten Ausbildung offen. Uneinheitlicher ist die Einschätzung, ob nach bereits erteilter Zulassung zur Heilkunde (Approbation) später noch eine weitere Zulassung erteilt werden kann. Hier bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung zu dieser Frage lauten wird.
Studium im Ausland
Für Studierende, die nach dem in Krafttreten der Reform am 1. September 2020 ein Psychologie-Studium im Ausland begonnen haben, gilt ebenfalls der neue Berufsweg gemäß Reformgesetz. Wer später die Weiterbildung zum/r Fachpsychotherapeut*in beginnen möchte, benötigt die Approbation auf Grundlage der hiesigen Approbationsordnung. Das bedeutet, dass ein Wechsel von einem Bachelor im Ausland in den neuen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie, theoretisch zwar weiter möglich ist, allerdings wesentlich schwieriger als bisher. Ob ein Wechsel überhaupt möglich ist und welche Nachqualifizierungen ggfs. notwendig sind, hängt wahrscheinlich auch davon ab, inwieweit der ausländische Studiengang den Anforderungen der neuen Approbationsordnung entspricht. Die berufsrechtliche Anerkennung, der im Ausland erbrachten Leistungen, erfolgt in der Regel durch die Landesprüfungsämter bzw. Approbationsbehörden. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, inwieweit in Zukunft vereinfachte Regelungen für ganze Studiengänge entwickelt oder Einzelanträge geprüft werden.
Psychologie-Fachschaften-Konferenz
Die Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) ist eine Tagung aller bundesweiten Psychologie-Fachschaften, die an ihrer jeweiligen Universität die Interessen der dortigen Psycholoige-Studierenden vertreten und dies bei der PsyFaKo auf Bundesebene tun. Die PsyFaKo trifft sich jedes Semester für ein Wochenende und wird jedes Mal von einer anderen Fachschaft ausgerichtet.