Psychotherapeutisches Arbeiten in Anstellung
Die Arbeit approbierter Psychologischer Psychotherapeut*innen (PP/KJP) in Anstellung ist zentraler Bestandteil der Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Angestellte Psychotherapeut*innen arbeiten in Kliniken, in psychotherapeutischen Praxen, in Rehabilitationseinrichtungen, in psychosomatischen und psychosozialen Einrichtungen, in Beratungs- und medizinischen Versorgungszentren, in der Kinder- und Jugendhilfe oder im Straf- und Maßregelvollzug (Forensik).
Aufgrund ihrer akademischen Qualifikation mit psychotherapeutischer Ausbildung und zukünftig Weiterbildung erfüllen PP/KJP den Facharztstandard und sind in der Lage, eigenverantwortlich und mit Leitungskompetenz ihren Beruf auszuüben.
Doch die Realität sieht häufig anders aus: Trotz der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes vor über zwanzig Jahren und seiner lang ersehnten Novellierung 2020 ist im institutionellen Bereich noch immer keine angemessene Gleichstellung mit der Fachärzteschaft erfolgt. Darüber hinaus haben trotz der enormen Bedeutung der Psychotherapie nur etwa zwölf Prozent eine Leitungsposition inne. Diese Herausforderungen sind zentrale Anliegen, für die sich die DPtV und der Angestelltenausschuss des Verbands engagieren.
Austausch und Vernetzung
Die DPtV-Mailingliste für Angestellte dient dem Austausch von Informationen unter Angestellten in Kliniken, MVZ und anderen Einrichtungen. Um Diskussionsbeiträge direkt zu mailen, müssen Sie sich vorher als DPtV-Mitglied über „Meine DPtV“ in die Mailingliste eintragen.