Angestellte Psychotherapeut*innen

Psychotherapeutisches Arbeiten in Anstellung

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Die Arbeit approbierter Psychologischer Psychotherapeut*innen (PP/KJP) in Anstellung ist nicht nur sehr vielfältig, sie gewinnt auch immer mehr an Bedeutung für die medizinische Versorgung. Angestellte Psychotherapeut*innen arbeiten in Krankenhäusern und Kliniken, in psychotherapeutischen Praxen, in Rehabilitationseinrichtungen, in psychosomatischen und psychosozialen Einrichtungen, in Beratungs- und medizinischen Versorgungszentren, in der Kinder- und Jugendhilfe oder im Straf- und Maßregelvollzug (Forensik).

Seit 2016 haben angestellte Psychotherapeut*innen ein eigenes Beratungsgremium in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Aufgaben und Tätigkeiten der Psychotherapeut*innen sind dabei sehr heterogen. Aufgrund der akademischen Qualifikation mit zusätzlich psychotherapeutischer Ausbildung beziehungsweise Weiterbildung erfüllen PP/KJP den Facharztstandard und sind in der Lage eigenverantwortlich und mit Leitungskompetenz ihren Beruf auszuüben. Doch die Realität sieht häufig anders aus. Trotz der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes vor über 20 Jahren und seiner lang ersehnten Novellierung 2020 haben sich die Hoffnungen der Kolleg*innen, dass für sie im institutionellen Bereich gesetzlich eine Gleichstellung mit der Fachärzteschaft erfolgt, bislang nicht erfüllt. Darüber hinaus haben trotz der enormen Bedeutung der Psychotherapie nur etwa zwölf Prozent eine Leitungsposition inne. Das sind unter anderem zwei zentrale Themen, für die sich die DPtV und der Angestelltenausschuss des Verbands engagieren.

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