Psychotherapie-Ausbildung

PiA in den Psychotherapeutenkammern (PtK)

Die Landespsychotherapeutenkammern verwalten und organisieren die berufsrechtlichen Belange der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Vertreter*innen in den Gremien der Psychotherapeutenkammern werden von allen Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen gewählt.

Wie sind PiA in die Landespsychotherapeutenkammern eingebunden?

Ein bundesweit einheitliche Struktur der Interessensvertretung der PiA in den Landespsychotherapeutenkammern gibt es nicht. Inzwischen können in den meisten Landespsychotherapeutenkammern PiA Mitglieder oder Gastmitglieder werden (kostenlos oder geringer Beitrag).

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Landespsychotherapeutenkammern. Jede Landespsychotherapeutenkammer entsendet gewählte Delegierte zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT), das oberste Beschlussgremium des selbstverwalteten Berufes des/der Psychotherapeut*in.

Wie sind die PiA in die Bundespsychotherapeutenkammer eingebunden?

Die Vertretung der PiA auf Bundesebene ist in Form der Bundeskonferenz der PiA (BuKo PiA) organisiert. Die Landeskammern wählen zwei PiA-Vertreter*innen, die sie zur BuKo PiA entsenden. Die Sprecher*innen und Stellvertreter*innen der BuKo PiA haben Rederecht beim Deutschen Psychotherapeutentag (DPT).