Psychotherapie-Ausbildung

Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeut*in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

© iStock/Nadasaki

Psychotherapieausbildungen können noch bis Ende 2032 nach dem alten Ausbildungsweg beendet werden. Im Härtefall (zum Beispiel Familiengründung oder Krankheit) kann die Übergangsfrist auf Antrag bis 2035 verlängert werden. Zu bedenken gilt, dass Studium und Psychotherapieausbildung zügig absolviert werden sollten. Wir empfehlen, genug "Puffer" einzuplanen und spätestens 2027 mit der alten Approbationsausbildung zu beginnen.

 

Wahl des Ausbildungsinstitutes

Neben der Wahl des Psychotherapie-Verfahrens gilt es auch ein passendes Institut für die Ausbildung zu finden. Bei den Instituten gibt es teilweise große Unterschiede, auch was die Finanzierung der Ausbildung angeht. Das Sprecher*innen-Team der Jungen Psychotherapeut*innen hat 2015 eine Kriterienliste für die Wahl eines Ausbildungsinstitutes für Euch zusammengestellt. Auch von ver.di gibt es eine Broschüre darüber, was es bei der Wahl eines Institutes zu beachten gibt.

Praktische Tätigkeit

Mit dem neuen Reformgesetz hat der Gesetzgeber eine Regelung zur Finanzierung der Praktischen Tätigkeit I (PT I) auf den Weg gebracht. Die Regelung besagt, dass PiA seit dem 1. September 2020 während der PT I in Kliniken, die durch die Bundespflegesatzverordnung finanziert werden, einen Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro monatlich haben. Eine Tätigkeit in Vollzeitform bezieht sich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von etwa 26 Stunden.

Kliniken erhalten die mindestens 1.000 Euro von den Krankenkassen (KK) wieder. Dies muss jedoch zuvor von den Kliniken mit den KK ausgehandelt werden.

„Ein Drittel der Kliniken ist offensichtlich in der Lage, ihren Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) mehr als 1.000 Euro zu bezahlen. Wir fordern die übrigen Häuser auf, diesem Beispiel zu folgen, damit PiA wenigstens das erhalten, was ihnen zusteht“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Zwei Jahre nach Einführung des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes präsentiert die DPtV eine Umfrage zur Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestvergütung von 1.000 Euro.

Praktische Ausbildung

Auch für den zweiten Teil der Ausbildung, bei der PiA unter Supervision Psychotherapie durchführen, hat der Gesetzgeber im Reformgesetz eine Regelung verankert.

Die Regelung besagt, dass Ausbildungsinstitute mit den Krankenkassen (KK) einen Anteil an ihrer Vergütung vereinbaren müssen, der an Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen weitergegeben wird. Dieser Anteil der Vergütung muss mindestens 40 Prozent betragen.

Hinsichtlich der Umsetzung der 40-Prozent-Regelung gibt es einige Unklarheiten und unterschiedliche Handhabungen von Seiten der Institute. PiA und Berufsverbände forderten daher bei der Politik Nachjustierungen, so dass der Gesetzgeber im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) festlegte, dass die Institutsambulanzen gegenüber der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Höhe der Ausbildungskosten und den ausgezahlten Vergütungsanteil offenlegen müssen.

Krankenversicherung

Nach wie vor ist die Krankenversicherung (KV) für PiA bei den Krankenkassen nicht einheitlich geregelt und muss individuell verhandelt werden. In der Vergangenheit haben viele Krankenkassen (KK) PiA mit dem Fachschüler- oder Studierendentarif versichert. Eine neue Empfehlung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) an die KK sieht jedoch keine tarifliche Einordnung der PiA als Fachschüler oder Studierende vor. Wir setzen uns dafür ein, dass PiA während der praktischen Ausbildung weiterhin als Studierende von den KK eingestuft werden.

KV während der praktischen Tätigkeit

Während der PT I im Rahmen der 1.000-Euro-Regelung handelt es sich um eine sozialversicherte Tätigkeit, in der PiA krankenversichert sind. Auch die PT II sollte sozialversichert stattfinden, jedoch gibt es dazu keine gesetzliche Regelung, sodass es auf die Einrichtung und den geschlossenen Vertrag ankommt. Während der praktischen Ausbildung am Institut gelten PiA als Selbständige und müssen sich daher selber versichern.

Aufgrund der oben erwähnten neuen Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes vom März 2021, versichern die Krankenkassen PiA aktuell leider nicht mehr zum vergünstigten Fachschüler- oder Studierendentarif. Wir haben im März 2022 allen Gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) deswegen geschrieben und angefragt, mit welchen Tarifen PiA aktuell versichert werden und ob Vergünstigungen denkbar wären. Hier findet Ihr eine Liste mit den Rückmeldungen der Krankenkassen.

Steuern

Aus- bzw. Fortbildungskosten können steuerlich abgesetzt werden. Zu den Kosten zählen z. B. Theorie- und Supervisionsgebühren, aber auch Fahrkosten.

Tipp: Berufsanfänger dürfen Ausgaben mindestens vier Jahre rückwirkend geltend machen Da während des Studiums oder der Ausbildung zum Psychotherapeuten selten hohe Einkünfte erzielt werden, können die Studierende/PiA ihre Studien- bzw. Ausbildungskosten im Wege der Verlustfeststellung mit ihrem ersten nach dem Studium bzw. der Ausbildung erzielten Einkommen verrechnen. Wir empfehlen daher, sowohl im Studium als auch in der Ausbildung jährlich eine Steuererklärung abzugeben, um die Erststudiums- und Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen und die Feststellung der Verluste zu beantragen. Das „Minusgehalt“ wird quasi auf zukünftige Steuerersparnisse angerechnet.

Besteht während der praktischen Ausbildung überwiegend eine Selbständigkeit, dann müssen die Einnahmen den Kosten gegenübergestellt werden, um den reinen Gewinn zu ermitteln.

BaföG

Wenn man die Ausbildung offiziell in Vollzeit absolviert, hat man theoretisch Anspruch auf BaföG. Dabei gibt es jedoch ein paar Voraussetzungen zu beachten, wie z. B., dass die Ausbildung direkt nach dem Studium begonnen werden muss (Ausnahmen gibt es für Härtefälle, z. B. durch Familiengründung, Pflege, Krankheit etc.) und der Antragsteller zu Beginn der Ausbildung unter 30 Jahre alt ist. Der Antrag ist in beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zu stellen.

Bildungskredit der Bundesregierung vs. privater (Bildungs-)Kredit

Die staatliche KfW-Bank bietet einen Bildungskredit an, der online beantragt und mit Bafög kombiniert werden kann.

Größere Banken, wie z. B. die Ärzte- und Apothekerbank, bieten die Möglichkeit, bei Bedarf mit einem privaten Kredit Ausbildungskosten zu decken.