Wissenschaft und Forschung

Innovationsfonds

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung ausgerichtet sind, zu fördern.

Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Innovationsfonds aufgelegt. Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt – unter Einbeziehung externer Expertise – in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Nach Abschluss der geförderten Vorhaben fasst der Innovationsausschuss bei Förderungen neuer Versorgungsformen einen Beschluss mit Empfehlungen zur Überführung in die Regelversorgung. Nach Förderungen der Versorgungsforschung kann der Innovationsausschuss eine Empfehlung zur Überführung von Erkenntnissen aus Versorgungsforschungsprojekten beschließen. Die Beschlüsse werden auf den Internetseiten des Innovationsfonds veröffentlicht.

Aktuell geförderte Projekte

Im Folgenden werden einige aktuelle Projekte dargestellt, die relevant für den Versorgungsbereich psychisch Erkrankter sind (Stand: 27.06.2023).

Beendete Projekte

Im Folgenden werden einige der beendeten Projekte dargestellt, die relevant für den Versorgungsbereich psychisch Erkrankter sind (Stand: 27.06.2023).