Psychotherapie und Digitalisierung
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Seit 2020 können bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Die verordungsfähigen DiGA werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und in dem sogenannten DiGA-Verzeichnis gelistet. Dabei ist die Qualität der einzelnen DiGA unseres Erachtens sehr unterschiedlich und wir sehen sowohl im Zulassungsverfahren als auch im Bereich der Indikationsstellung derzeit große Probleme.
Die Verordnung der DiGA kann sowohl durch Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugenlichenpsychotherapeut*innen als auch von Ärzt*innen vorgenommen werden. Ebenso können die Krankenkassen bei Vorliegen der Voraussetzungen, DiGA für ihre Versicherten freischalten. Eine Vergütung der Verordnung und Nutzungsbegleitung der Patient*innen ist im EBM hinterlegt und unterscheidet sich teilweise nach Art der DiGA und den jeweiligen Mitwirkungspflichten.
Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugenlichenpsychotherapeut*innen können sich derzeit über die Informationen des BfArM-Verzeichnisses orientieren, DiGA-Hersteller um Testzugänge anschreiben oder auf Bewertungsplattformen zurückgreifen. Hier gibt es exklusiv für approbierte Heilberufler*innen das KV-APP-Radar des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (ZI). Für sonstige, frei verfügbare Gesundheitsapps, empfiehlt sich auch die Mobile Health App Database (MHAD)