#PsychotherapieIstUnersetzlich
Die Weiterbildung kommt – allerdings zu welchen Konditionen?! Wie wird das Tarif-analoge Gehalt der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert? Das ist leider immer noch unklar, denn die Finanzierung der WB ist seitens der Politik nicht abschließend geklärt. Modelle, wie die Weiterbildung finanziert werden kann, liegen jedoch vor.
In einem offenen Brief forderte der Berufsstand daher gemeinsam den Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen aufzugreifen und die Regelungslücke zu schließen. Beim Deutschen Psychotherapiekongress versprach der Minister, sich für eine ausreichende Finanzierung der WB sowie mehr Weiterbildungsstellen einzusetzen. Wir werden ihn daran erinnern!
Die Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) hat des Weiteren am 4. Mai 2023 unter dem Hashtag und Motto #PsychotherapieIstUnersetzlich zu bundesweiten Protesten aufgerufen. In Berlin kamen einige hundert Studierende und Unterstützer*innen vor dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zusammen und forderten die Finanzierung und Sicherung der Fachkräfte-Zukunft. Auch in zahlreichen anderen Städten gab es lautstarke Proteste. Zeitgleich wurde eine Bundestagspetition für die Finanzierung der Weiterbildung veröffentlicht, die nachfolgend breiten Zuspruch fand. Bereits fünf Tage vor Ablauf der Frist hatte die Petition, die für eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss nötigen 50.000 Online-Unterzeichnungen erreicht. Weitere etwa 17.000 Unterschriften auf Papierlisten übergab Felix Kiunke, Petent und Sprecher der PsyFaKo, im Juni dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.
Zwischenzeitlich haben wir von der DPtV aus ein juristisches Kurzgutachten in Auftrag gegeben, was bestätigt, dass die Gleichsetzung von zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) und alten Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) gemäß §117 Abs. 3c des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) nicht zulässig ist. In diesem Passus hat der Gesetzgeber die sogenannte 40-Prozent-Regelung eingeführt, mit dem vorrangigem Ziel, PiA, die im Rahmen der Ausbildung unter Supervision Patient*innen behandeln, ein Mindesthonorar zu sichern. Psychotherapeutische Institutsambulanzen müssen seitdem mind. 40 % des Krankenkassen-Vergütung für eine geleistete Behandlung an die PiA weitergeben. Gleiches solle nach dieser Regelung auch für zukünftige PtW gelten. Das DPtV-Gutachten stellt jedoch klar, dass PtW – im Unterschied zu PiA – in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen angestellt werden müssen und sich daraus ein Vergütungsanspruch ableitet, der nicht angemessen durch eine rein am erzielten Umsatz berechnete variable Vergütung erfolgen kann. Die 40%-Regel kann also nicht für PtW gelten, so dass eine Regelungslücke entstanden ist.
Auch dies war u. a. bei der Petitionsanhörung im Bundestag am 3. Juli 2023 Thema. Im Namen eines breiten Psychotherapie-Bündnisses stellten sich der Petent Felix Kiunke und die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke den zahlreichen Fragen des Ausschusses. In seinem Eingangsstatement stellte Felix Kiunke klar, dass es eben nicht nur um eine angemessene Vergütung der PtW gehe, sondern insbesondere um die Sicherstellung des benötigten psychotherapeutischen Nachwuchses für die Versorgung psychisch Kranker, denn ohne Weiterbildung wird es auch keine qualifizierten Fach-Psychotherapeut*innen geben. Wer sich die Anhörung nachträglich anschauen möchte, findet auf der Seite des Petitionsausschusses die Aufzeichnung.
Wie geht es weiter? Bei der Anhörung wurde deutlich, dass die anwesenden Politiker*innen das dargestellte Problem nachvollziehen können und das Anliegen der Petition unterstützen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sicherte bei der Anhörung dann auch zu, die Petition hausintern zu prüfen. Der Berufsstand hatte das BMG bereits in der Vergangenheit auf die Problematik hingewiesen und das Gespräch gesucht. Modelle zur ausreichenden Finanzierung der WB liegen dem BMG ebenfalls seit geraumer Zeit vor. Es bleibt nun erstmal das Beratungsergebnis des Petitionsausschusses abzuwarten und darauf zu setzen, dass der Ausschuss eine sogenannte Überweisung an das BMG ausspricht und es damit auffordert, sich zeitnah mit dem Petitionsanliegen zu befassen und gesetzgeberisch tätig zu werden.