Psychotherapie-Weiterbildung
Weiterbildung zum/r Fachpsychotherapeut*in

Im Anschluss an das neue Approbationsstudium folgt in Zukunft eine Weiterbildung (WB) zum/r Fach-Psychotherapeut*in. Erst mit der WB wird die Fachkunde und sozialrechtliche Anerkennung erlangt, die es ermöglicht, Psychotherapie mit den Krankenkassen abzurechnen. In der WB erfolgt eine Spezialisierung auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen oder auf Neuropsychologische Psychotherapie und auf mindestens ein Psychotherapieverfahren, also Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie. Erst dieser Abschluss ist vergleichbar mit dem der heutigen KJP beziehungsweise PP.
Die Heilberufsgesetze (HeilBerG) geben vor, dass Weiterbildungen in hauptberuflicher Tätigkeit erfolgen, das heißt in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung mit angemessener Vergütung. Theorievermittlung, Supervision und Selbsterfahrung gehören damit grundsätzlich zur bezahlten Arbeitszeit.
Studierende, die demnächst den neuen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie mit der Approbation beenden, fragen sich, wie es nach dem Studium weitergeht. Aktuell gibt es noch keine Weiterbildungsstätten, die zur Weiterbildung (WB) zugelassen sind.
Fakt ist, dass die Umsetzung der anschließenden Weiterbildung zum/r Fach-Psychotherapeut*in schon weit fortgeschritten ist. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat vor einiger Zeit bereits die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) mit Hochdruck auf den Weg gebracht und die meisten Landespsychotherapeutenkammern (LPtK) haben ihre Weiterbildungsordnungen (WBO) inzwischen ebenfalls verabschiedet. Die bisherigen Ausbildungsinstitute stellen sich bereits seit einer Weile im Hintergrund auf die neue WB. Wir gehen davon aus, dass zum Jahresende 2023 die ersten Weiterbildungsstätten von den Landespsychotherapeutenkammern anerkannt sind.
Fachkräfte-Zukunft sichern – Weiterbildung finanzieren
#PsychotherapieIstUnersetzlich
Fazit: Die Weiterbildung kommt – allerdings zu welchen Konditionen?! Wie wird das Tarif-analoge Gehalt der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert? Das ist leider immer noch unklar, denn die Finanzierung der WB ist seitens der Politik nicht abschließend geklärt. Modelle, wie die Weiterbildung finanziert werden kann, liegen jedoch vor.
In einem gemeinsamen Brief forderten wir gemeinsam mit dem Berufsstand daher Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen aufzugreifen und zu verbessern.
Wir unterstützen außerdem die Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, die noch bis zum 1.6.2023 unterzeichnet werden kann.
Am 4. Mai 2023 fanden zudem in zahlreichen Städten Demonstrationen zur angemessenen Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung statt. Organisiert und zum Protest aufgerufen hatte die Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo). In Berlin kamen einige hundert Studierende und Unterstützer*innen vor dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zusammen. Nach dem Start der Demo zogen die Demonstrierenden lautstark um das BMG und forderten die Finanzierung und Sicherung der Fachkräfte-Zukunft. Wir von der DPtV waren ebenfalls vor Ort. Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Politik, die - für eine adäquate Finanzierung der Weiterbildung - noch fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen schafft und werden gemeinsam mit Studierenden und weiter dafür kämpfen!