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  • Veröffentlichungsdatum 01.03.2021
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Aktuelle Informationen zur Impfpriorisierung der Psychotherapeut*innen in NRW - Nordrhein

Seit 22.02.2021 gilt eine neue Verordnung des MAGS, nach der nun auch niedergelassene Psychotherapeut*innen und Psychotherapeuten ein Impfangebot erhalten können. Zuständig dafür sind die Kommunen, sprich die lokalen Gesundheitsämter. Die Lage stellt sich in Nordrhein insgesamt als bunter Flickenteppich dar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit Pressemeldung des MAGS vom 19.02.2021 (Impfkampagne: Weitere Personengruppen erhalten Impfangebot) sowie der Veröffentlichung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (PraxisInfo der KV No) vom 19.02.2021 wurde veröffentlicht, dass nun auch Niedergelassenen ein Impfangebot erhalten sollen.

Aus Sicht der Landesgruppe ist dies sehr wichtig, weil auch Psychotherapeut*innen einem erhöhten Expositionsrisiko ausgesetzt sind: Psychotherapeut*innen behandeln als Heilberuf in geschlossenen Räumen mit mind. 50 min. Dauer; trotz FFP2-Maske, Hygieneschutzkonzept, Schutzwänden und ausreichender Lüftung besteht eine ernst zu nehmende Gefährdung durch diffuses Infektionsgeschehen. Gerade bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist dieses Risiko noch höher, weil die Behandlungen dort oft kein Tragen von Masken erlauben, Abstände bei z.B. gerade auch kleinen Kindern nicht gut eingehalten werden können und auch ein Ausweichen auf Videobehandlungsmöglichkeiten oft nicht möglich ist.

Den Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass die lokalen Kommunen für die nähere Organisation zuständig sind; wir gehen davon aus, dass Psychotherapeut*innen zusammen mit Haus- und Fachärzten geimpft werden, so dass eine zeitnahe Impfung möglich ist. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung gerade angesichts des steigenden Bedarfs an psychotherapeutischen Behandlungen (vgl. PM der DPtV vom 19.02.2021: Kinder und Jugendliche: 60 Prozent mehr Anfragen für Psychotherapie).

Des Weiteren ist es Aufgabe der Kommunen, sich in diesem Zusammenhang auch um die Impfung von Niedergelassenen in Privatpraxen zu kümmern: auch diese leisten einen wesentlichen Versorgungsbeitrag, nicht nur im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung. Die lokalen Gesundheitsämter müssen über die Psychotherapeutenkammer NRW eine Liste der niedergelassenen Psychotherapeut*innen in Privatpraxis anfordern, so dass diese ebenfalls in die Impfzentren eingeladen werden können.

Damit Sie schnell erreichbar sind, sollten Sie, falls Sie niedergelassen mit einer Kassenzulassung tätig sind, der KV Nordrhein auf jeden Fall Ihre E-Mail-Adresse zukommen lassen; am einfachsten geht dies über das KV-No-Portal, dort im Bereich <Praxisdaten> über das dort hinterlegte Kontaktformular. Sollten Sie in Privatpraxis niedergelassen sein, sorgen Sie bitte, sofern noch nicht geschehen, für eine entsprechende Meldung bei der Psychotherapeutenkammer NRW.

Zeitlich stellt sich die Lage sehr unterschiedlich dar: während in einigen Bezirken die Impfungen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen schon begonnen haben, finden in anderen Bezirken noch organisatorische Absprachen statt, um überhaupt eine Einladung zu ermöglichen. Z.T. sind unsere Vertretungen in den Kreisstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hierbei eingebunden und treten für die Interessen unserer Berufsgruppe aktiv ein. Z.T. muss je nach Gegebenheit vor Ort diese Beteiligung erst noch hergestellt oder explizit durchgesetzt werden

Die Landesgruppe Nordrhein recherchiert derzeit den aktuellen Stand und informiert Sie hier auf dieser Homepage fortlaufend aktuell.

Es ist bereits jetzt festzustellen, dass die Organisation vor Ort sehr unterschiedlich ausgeprägt ist: in manchen Amtsbereichen scheint es eine gute Informationslage zu geben, die zu einer zügigen Ausgabe von Einladungen in die Impfzentren führt; Impfungen haben dort z.T. auch schon stattgefunden.

In anderen Amtsbereichen scheint es noch viel Unklarheit zu geben, mangelnde Informationen oder sogar fehlende Bereitschaft, unsere Berufsgruppe im Zusammenhang mit der Impfung ärztlicher Kolleg*innen gleichrangig zu berücksichtigen. Die Landesgruppe ist hier im Sinne politischer Einflussnahme über die Gremien vor Ort bereits tätig.

Aber auch dort, wo die Planungen sehr in unserem Sinne verlaufen, braucht die Organisation der Einladungen und auch die Abwicklung in den Impfzentren Zeit: die Durchführung von Impfungen hängt z.B. von der Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge von Impfdosen ab. Dies scheint regional sehr unterschiedlich zu sein. Des Weiteren müssen Anschriftenlisten erstellt, verwaltet und ein Versand von Einladungen per Post oder digital ermöglicht werden. Auch spielen unterschiedliche Zuständigkeiten eine Rolle: während für Praxen mit Kassenzulassung oft die Kreisstelle der KV Nordrhein organisatorisch zuständig ist, sind für Privatpraxen die Gesundheitsämter zuständig, können hier aber auch organisatorische Absprachen mit den KV-Kreisstellen treffen. Diese organisatorische Gemengelage kann zu Verzögerungen im Ablauf führen.

Rückmeldungen zufolge sollen Psychotherapeut*innen aber i.d.R. erwarten dürfen, in der nächsten Zeit Einladungen zu Impfterminen zu erhalten, die dann etwa ab der 2. Märzhälfte umgesetzt werden können.

Sobald uns dazu genauere Informationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.

Wir dürfen Sie daher um etwas Geduld bitten und auch darum, von weiteren diesbezüglichen Anfragen an uns abzusehen. Wir richten unsere Energie ausdrücklich auf die im Hintergrund notwendigen Abstimmungsprozesse und werden Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Ausdrücklich schließen wir uns der Forderung des Vorstandes der KV Nordrhein in der Pressemitteilung vom 24.02. an: "Impfungen der Niedergelassenen schnell abschließen“.

Bleiben Sie gesund und gelassen!

Mit kollegialen Grüßen
Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV
Andreas Pichler • Sascha Belkadi • Gerlinde Breidling • Dr. Miriam Köhler
Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange