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  • Veröffentlichungsdatum 25.02.2021
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Corona-Schutzimpfung für Psychotherapeut*innen in Nordrhein

Seit 22.02.2021 gilt eine neue Verordnung des MAGS, nach der nun auch niedergelassene Psychotherapeut*innen und Psychotherapeuten ein Impfangebot erhalten können. Zuständig dafür sind die Kommunen, sprich die lokalen Gesundheitsämter. Die Lage stellt sich in Nordrhein insgesamt als bunter Flickenteppich dar.

Mit Pressemeldung des MAGS vom 19.02.2021 (Impfkampagne: Weitere Personengruppen erhalten Impfangebot) sowie der Veröffentlichung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (PaxisInfo der KV No) vom 19.02.2021 wurde veröffentlicht, dass nun auch Niedergelassen ein Impfangebot erhalten sollen.
Aus Sicht der Landesgruppe ist dies sehr wichtig, weil auch Psychotherapeut*innen einem erhöhten Expositionsrisiko ausgesetzt sind: Psychotherapeut*innen behandeln als Heilberuf in geschlossenen Räumen mit mind. 50 min. Dauer; trotz FFP2-Maske, Hygieneschutzkonzept, Schutzwänden und ausreichender Lüftung besteht eine ernst zu nehmende Gefährdung durch diffuses Infektionsgeschehen. Gerade bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist dieses Risiko noch höher, weil die Behandlungen dort oft kein Tragen von Masken erlauben, Abstände bei z.B. gerade auch kleinen Kindern nicht gut eingehalten werden können und auch ein Ausweichen auf Videobehandlungsmöglichkeiten oft nicht möglich ist.

Den Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass die lokalen Kommunen für die nähere Organisation zuständig sind; wir gehen davon aus, dass Psychotherapeut*innen zusammen mit Haus- und Fachärzten geimpft werden können, so dass eine schnelle Impfung sicher gestellt werden kann. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung gerade angesichts des steigenden Bedarfs an psychotherapeutischen Behandlungen (vgl. PM der DPtV vom 19.02.2021: Kinder und Jugendliche: 60 Prozent mehr Anfragen für Psychotherapie).

Des Weiteren ist es auch Aufgabe der Kommunen, sich in diesem Zusammenhang auch um die Imfpung von Niedergelassenen in Privatpraxen zu kümmern: auch diese leisten einen wesentlichen Versorgungsbeitrag, nicht nur im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung. Die lokalen Gesundheitsämter müssen über die Psychotherapeutenkammer NRW eine Liste der niedergelassenen Psychotherapeut*innen in Privatpraxis anfordern, so dass diese ebenfalls in die Impfzentren eingeladen werden können.

Damit Sie schnell erreichbar sind, sollten Sie, falls Sie niedergelassen mit einer Kassenzulassung tätig sind, der KV Nordrhein auf jeden Fall Ihre Email-Adresse zukommen lassen; am einfachsten geht dies über das KV-No-Portal, dort im Bereich <Praxisdaten> über das dort hinterlegte Kontaktformular. Sollten Sie in Privatpraxis niedergelassen sein, sorgen Sie bitte, sofern noch nicht geschehen, für eine entsprechende Meldung bei der Psychotherapeutenkammer NRW.

Zeitlich stellt sich die Lage sehr unterschiedlich dar: während in einigen Bezirken die Impfungen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen schon begonnen hat, finden in anderen Bezirken noch organisatorische Absprachen statt, um überhaupt eine Einladung zu ermöglichen. Z.T. sind unsere Vertretungen in den Kreisstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hierbei eingebunden und treten für die Interessen unserer Berufsgruppe aktiv ein. Z.T. muss je nach Gegebenheit vor Ort diese Beteiligung erst noch hergestellt oder explizit durchgesetzt werden. Die Landesgruppe Nordrhein recherchiert derzeit den aktuellen Stand und informiert Sie hier auf dieser Homepage fortlaufend aktuell.

Ausdrücklich schließen wir uns der Forderung des Vorstandes der KV Nordrhein in der Pressemitteilung vom 24.02. an: "Impfungen der Niedergelassenen schnell abschließen“.