Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 25.06.2019
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Erstattung der Pauschalen für die Telematikinfrastruktur (TI) - Widerspruch einlegen!

Wenn Sie Ihre Praxis mit der Telematikinfrastruktur haben ausstatten lassen, steht Ihnen die Erstattung der damit verbundenen Kosten zu.

Die Erstattung der Kosten können Sie bei der KV Nordrhein mit Hilfe eines speziellen Antrages in die Wege  leiten (Download des Antrages hier: https://www.kvno.de/downloads/it_praxis/ti_pauschalenantrag.pdf). Anschließend wird nach ca. 8 – 10 Wochen der Betrag für die Erstausstattungspauschale auf Ihr Konto überwiesen. Außerdem erhalten Sie ein Schreiben der KV Nordrhein, in dem Ihnen Näheres zur Erstattung der Pauschalen für die TI mitgeteilt wird. Sie werden dann feststellen, dass der Erstattungsbetrag nicht ausreicht, um auch die Starterpauschale (für PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlichen Aufwand in der Startphase) abzudecken. Bei dem genannten Schreiben der KV Nordrhein handelt es sich um einen rechtsfähigen Bescheid gegen den Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können. Nach gründlicher Prüfung der in diesem Fall ausgesprochen komplizierten Rechtslage, die leider erst vor kurzem abschließend erfolgen konnte, können wir Ihnen heute Folgendes empfehlen:

Wir raten Ihnen dringend, gegen den Bescheid zur Erstattung der Pauschalen für die Telematikinfrastruktur Widerspruch einzulegen!

Für diesen Widerspruch haben wir ein Musterschreiben erstellt, das Sie im Anhang sowie auf unserer Homepage finden, für Mitglieder zum Downloaden: Widerspruch zur Erstattung der TI-Pauschalen (bitte vorher einloggen!). Bitte denken Sie an die Widerspruchsfrist, sie beträgt 1 Monat vom Eingang des Bescheides bei Ihnen. Außerdem sollten Sie – wie in dem Musterwiderspruch erwähnt – als Anlage eine Kopie der Rechnung beifügen, die Sie für das TI-Paket erhalten haben.

Sollten Sie für die Erstattung der TI-Pauschalen nicht einen speziellen Antrag (wie oben beschrieben) gestellt haben, so führt die KV Nordrhein ein automatisches Erstattungsverfahren durch. In diesem Fall wird es in der Regel noch länger dauern, bis der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen wird. Die schriftliche Information der KV Nordrhein über die Erstattung der TI-Pauschalen erfolgt hierbei im Rahmen der Quartalsabrechnung. Auf dem Abrechnungsbescheid finden Sie die näheren Angaben zum erstatteten Betrag. Ein spezielles Schreiben der KV Nordrhein an Sie zur Erstattung der Pauschalen für die TI sollte den Unterlagen zur Quartalsabrechnung beiliegen. Darauf kann man sich nach Auskunft der KV Nordrhein jedoch nicht verlassen.
Auch in dem Fall des automatischen Erstattungsverfahrens raten wir Ihnen dringend, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall können Sie ebenfalls unser Musterschreiben verwenden und tragen – sofern den Abrechnungsunterlagen kein spezielles Schreiben der KV Nordrhein an Sie zur Erstattung der TI-Pauschalen beiliegt – das Datum des entsprechenden Abrechnungsbescheides in das Widerspruchsmuster ein.

Leider wird diese Widerspruchsmöglichkeit für diejenigen Kolleginnen & Kollegen wahrscheinlich nicht mehr offenstehen, die bereits früh im 1. Quartal 2019 die Installation vollzogen und die Erstattung u.U. auch schon erhalten haben. Es steht Ihnen aber frei, den Widerspruch trotzdem einzulegen und die KV Nordrhein mit Verweis auf "das allgemeine Chaos im Rahmen der TI und die widersprüchliche Informationslage" um eine  kulante Lösung zu bitten.

Mit kollegialen Grüßen,

Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV