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  • Veröffentlichungsdatum 03.12.2019
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Fehler in der Abrechnung für das Quartal 2 / 19 wird von der KV Nordrhein korrigiert

Aufmerksame Mitglieder haben uns auf einen Fehler in der letzten Abrechnung hingewiesen:

Bei Kolleginnen und Kollegen, die über die TSS vermittelte Fälle in ihrer Abrechnung entsprechend gekennzeichnet hatten, tauchte auf der Abrechnung für das Quartal 2 / 19 unter dem Hinweis "Bereinigung TSVG" mit der Beleg-Nr. 99516 ein Honorarabzug auf.

Wir konnten vom Leiter der Abrechnungsabteilung erfahren, dass hier ein Fehler der KVNO vorliegt, der mit der nächsten Abrechnung im Januar 2020 korrigiert wird. Ohne einen Widerspruch in dieser Sache, werden Ihnen die unrechtmäßig abgezogenen Honorare also zurückerstattet. Wir bitten die betroffenen Kolleginnen dies dann auf ihrem Abrechnungsbescheid für das Quartal 3 / 19 zu kontrollieren und uns ggf. zu informieren.