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  • Veröffentlichungsdatum 25.06.2020
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Honorar-Musterverfahren vor dem SG Düsseldorf

Einige Kolleginnen und Kollegen erhalten in diesen Tagen Post vom Sozialgericht. Wir haben bereits im März d.J. und in unserer InfoMail Nr. 07-2020 über diesen Vorgang informiert, die Sachlage ist auch nach wie vor die gleiche: das Schreiben des SG erfolgt i.d.R. als Reaktion auf unser Musterschreiben, das wir im Sonder-Rundbrief im Dezember 2019 zur Verfügung gestellt hatten.

Das Sozialgericht Düsseldorf hatte daraufhin die KV Nordrhein um ihre Haltung zur Regulierung der Verfahrenskosten gefragt. In vielen Fällen ist der Nachvergütungsbetrag für den Zeitraum Q1-2009 bis Q4-2011 allerdings sehr niedrig, oft liegt er unter 1.000,- €. Folgerichtig schlägt die KV Nordrhein in ihrer Antwort vor, „den Streitwert in Anlehnung an den Nachvergütungsbetrag auf den Betrag XY festzusetzen. In diesem Fall wäre die Beklagte (=KV Nordrhein) bereit, die Verfahrenskosten zu tragen.“ Falls dem nicht zugestimmt würde, müsste sich die Praxis an den Verfahrenskosten beteiligen.

Wir empfehlen, dem Vorschlag zuzustimmen und dies dem Sozialgericht formlos mitzuteilen. Damit ist das Klageverfahren für den Zeitraum 2009 bis 2011 für Sie erledigt und Sie dürften die Verfahrenskosten zurück erhalten.

Soviel für heute, wir informieren Sie weiter, sobald es wichtige Neuigkeiten gibt, bitte achten Sie daher auch auf die Rubrik Aktuelles auf unserer Homepage.