Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 10.12.2019
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

KV Nordrhein kündigt Auszahlung der Nachvergütung für den Dezember an - Achtung: Fristen beachten!

Viele Mitgliederanfragen drehen sich in diesen Tagen um das Thema der Auszahlung der Nachvergütung für die Jahre 2009 bis 2018. Ursprünglich angekündigt für den Herbst, kommt sie denn nun noch? Wie wir auf Nachfrage bei der KV Nordrhein erfahren konnten, ist die Auszahlung nun für den 11. / 12.12.19 geplant!

Wir werden den Honorarergänzungsbescheid ausführlich juristisch prüfen und Ihnen dann per InfoMail und Veröffentlichung auf der Homepage detaillierte Informationen zum weiteren Vorgehen darstellen.

Bitte achten Sie dabei auf die entstehenden Fristen: wir gehen davon aus, dass bei Einhaltung der avisierten Auszahlung der Honorarergänzungsbescheid erst Ende der 50., vielleicht auch Anfang der 51. Kalenderwoche in 2019 bei Ihnen eingehen wird. Aufgrund der Feiertage kann es sein, dass evtl. sehr kurzfristig vor Weihnachten, ggf. auch "zwischen den Jahren" oder zu Beginn von Januar 2020 die notwendige juristische Prüfung abgeschlossen und unsere Information zum weiteren Vorgehen erstellt sein kann.

Bitte achten Sie daher verstärkt - trotz Feiertagen und Jahreswechsel - auf die Informationen auf unserer Homepage, bzw. auf InfoMails in Ihrem Email-Postfach. Die Widerspruchsfrist wird auch bei diesem Vorgang vier Wochen betragen, also möglicherweise bereits in der 2. oder 3. Kalenderwoche 2020 enden.