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  • Veröffentlichungsdatum 05.04.2020
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Psychotherapeutische Berufs- & Fachverbände in Nordrhein zum geplanten ”Epidemie”-Gesetz in NRW: Keine Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal!

In einer gemeinsamen Stellungnahme psychotherapeutischer Berufs- & Fachverbände in Nordrhein wird eine "Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals" kritisiert und abgelehnt. Diese Stellungnahme wurde noch kurzfristig an den Ausschuss für "Arbeit, Gesundheit und Soziales" anlässlich einer öffentlichen Anhörung am Montag, dem 06.04.2020 versandt.

Die Landesregierung NRW hat den Entwurf eines "Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie" (Drucksache 17/8920) in den Landtag NRW eingebracht.

Am Montag, dem 06.04.2020 findet eine öffentliche Anhörung des Ausschusses "Arbeit, Gesundheit und Soziales" des Landtags NRW statt.

Noch am Wochenende konnte auf Initiative der Landesgruppe Nordrhein der DPtV eine Stellungnahme konsentiert werden, der sich folgende Berufs- & Fachverbände angeschlossen haben:

  • BDN - Berufsverband Dt. Neurologen, Nordrhein,
  • DGPM - Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V., Landesverband Nordrhein-Westfalen
  • DGPT - Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V., Landesverband Nordrhein
  • dgvt-BV - Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie BV – Berufsverband psychosoziale Berufe
  • VAKJP - Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Landesverband NRW e.V.

Im Kern richtet sich die Stellungnahme v.a. gegen die in Abschnitt 2, § 15 vorgesehene "Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals" und lehnt diese ab.

Aus der Stellungnahme:

"Aus unserer täglichen Arbeit in der psychotherapeutischen Versorgung und unserer Mitwirkung in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wissen wir, dass die Ärztinnen und Ärzte genauso wie die Pflegekräfte in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich bereits jetzt Höchstleistungen in der Versorgung an COVID-19 infizierten oder erkrankten Menschen erbringen. Quasi aus dem Stand wurde eine flächendeckende Versorgung u.a. mit Testeinrichtungen sowie die medizinische Versorgung der betroffenen Patient*innen aufgebaut und sichergestellt.

Dazu war kein Zwang und keine Anordnung vonnöten – das Engagement ist getragen vom Ethos der Hilfeleistung und medizinischen Versorgung der Bevölkerung in dieser außergewöhnlichen Situation. Die Ärzteschaft und die Pflegekräfte in NRW leisten bereits jetzt in höchstem Maße ihren Beitrag zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid-19-Pandemie.

Mit dem geplanten Gesetzentwurf und der darin enthaltenen zwangsweisen Heranziehung von medizinischem und pflegerischem Personal sehen wir dieses freiwillige Engagement nicht nur nicht gewürdigt. Vielmehr mißachtet dieses geplante Gesetz das bereits vorhandene hohe Engagement von Ärzteschaft und Pflegekräften und dürfte durch den angezielten Zwangscharakter in hohem Maße demotivierend wirken."

Die Stellungnahme ist hier zum download eingestellt.

Wir hoffen, dass unsere Argumente Gehör finden und dieser Vorschlag wieder aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wird.