Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 16.03.2020
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Schutz vor Corona-Virusinfektion: Wichtige Informationen für die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Auch die Landesgruppe Nordrhein der DPtV nimmt die veränderte Lage bzgl. der Verbreitung des Corona-Virus ernst: wir sagen derzeit alle öffentlichen Veranstaltungen und Seminare ab. Dies betrifft zunächst Veranstaltungen bis Ende März.

Grundsätzlich möchten wir Sie ermutigen und auffordern, Ihren Praxisbetrieb (als Kassen- wie auch Privatpraxis!) wie gewohnt aufrecht zu erhalten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die psychotherapeutische Versorgung ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, gerade jetzt werden wir mit unserem Leistungsangebot wohl besonders gebraucht. Und gerade weil wir unseren Versorgungsauftrag ernst nehmen, stehen wir für die Versorgung unserer jetzigen wie auch neuer Patient*innen zur Verfügung und wollen unseren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Psychotherapeutische Praxen sind daher keinesfalls in eine Reihe zu stellen mit anderen öffentlichen Einrichtungen (Kneipen, Restaurants, Schwimmbäder u.Ä.), die derzeit von Schließungen betroffen sind.

Wir möchten an dieser Stelle einmal mehr auf die bestehenden Informationsquellen verweisen, die ständig aktualisiert werden:

Das Maßnahmenpaket der Landesregierung NRW sieht vor, dass in der Gesundheitsversorgung Tätige ein Betreuungsangebot für ihre Kinder in Anspruch nehmen können; dies betrifft nicht nur ärztliche, sondern auch psychotherapeutische Praxen. Bitte erfragen Sie vor Ort in den Schulen / Kindertagesstätten Ihrer Kinder, welche Regelungen vorgesehen sind. Auch dies soll helfen, den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten. Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer NRW hier.

Hinweise zu Entschädigungsansprüchen bei vom Gesundheitsamt ausgesprochenen Tätigkeitsverboten oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten finden Sie auf der Homepage des MAGS aufgelistet. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu ermessen, ob und in welchem Ausmaß auch psychotherapeutische Praxen in Not geraten. Falls es aber zu diesem Thema weitere Entwicklungen gibt, werden wir Sie auch darüber informieren.

Bitte scheuen Sie sich nicht, die telefonischeMitgliederberatung des Landesvorstandes in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Fragen haben; die Erreichbarkeit(en) finden Sie auf S. 1 unseres Mitglieder-Rundbriefes oder auf unserer Homepage (Wir über uns).

Vor dem Hintergrund der aktuellen Bemühungen einer effektiven Eindämmung und damit Verlangsamung der Verbreitung des Corona Virus, erwägen viele Kolleg*innen die Beantragung einer Genehmigung zur Durchführung der Videosprechstunde. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit mit ggf. in Quarantäne befindlichen oder anderweitig verhinderten Patient*innen weiter psychotherapeutisch zu arbeiten.

Die DPtV ist zusammen mit anderen Verbänden und in Kooperation mit den Psychotherapeutenkammern bestrebt, die derzeit noch bestehenden Restriktionen bei der Leistungserbringung und Abrechnung von Videosprechstunden (sog. 20%-Grenze) aufzuheben; auch sollen das psychotherapeutische Gespräch, Sprechstunden und Akutbehandlung genauso wie die Probatorik im Rahmen von Videosprechstunden erbracht werden können; nicht zuletzt soll auch eine telefonische Leistungserbringung erleichtert werden, um Patient*innen, die die Voraussetzungen für eine Videosprechstunde nicht erbringen, versorgen zu können. Auch hierzu werden wir Sie informieren, sobald es dazu neue Entwicklungen gibt.

Zur Vereinfachung der Beantragung möchten wir Ihnen eine Kurzanleitung in 4 Schritten anbieten, wie Sie schnell und unkompliziert die Voraussetzungen dafür schaffen und die Genehmigung bei der KV Nordrhein beantragen; die Informationen hierfür finden Sie auch auf der Homepage der KV No unter dem Stichwort „Videosprechstunde“ hier:

Voraussetzungen: Für die Videosprechstunde können Sie sowohl einen PC als auch ein Tablet nutzen. Grundvoraussetzung ist, dass Sie einen Internetanschluss für das Gerät haben und dieses über Webcam und Mikrofon verfügt.

Schritt 1: Auf der Seite der KBV sowie am Ende dieser News finden Sie eine Liste der KBV-zertifizierten Videodienstanbieter. Diese entsprechen den notwendigen Sicherheitsstandards für eine Videoübertragung über das Internet. Alle Anbieter garantieren zum einen eine sichere Ende-zu-Ende Verschlüsselung als auch eine so genannte Peer-to-Peer Verbindung. Dies bedeutet, dass die Übertragung nur von Gerät zu Gerät verläuft und auf keinem Zwischenserver gespeichert wird. Sämtliche Inhalte der Videosprechstunde dürfen durch den Videodienstanbieter weder eingesehen noch gespeichert werden. Alle Metadaten müssen nach spätestens drei Monaten gelöscht werden und dürfen nur für die zur Abwicklung der Videosprechstunde notwendigen Abläufe genutzt werden. Die Weitergabe der Daten ist untersagt (detaillierte Infos zur Datensicherheit entnehmen Sie bitte den Anhängen).

Schritt 2:Suchen Sie sich einen Anbieter aus und registrieren Sie sich. Die KV No erfragt für die Genehmigung ein Zertifikat des Videodienstanbieters zu dessen Einhaltung der notwendigen Datenschutzbestimmungen. Nach der Registrierung haben Sie die Möglichkeit dieses Zertifikat vom Anbieter zu erhalten. Wo Sie dieses erhalten, ist abhängig vom Anbieter. Bei den uns bekannten ist dies z.B. direkt auf der jeweiligen HP zu finden.

Schritt 3:Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre LANR auf das Zertifikat und senden Sie dieses dann z.B. eingescannt als PDF-Datei an videosprechstunde@kvno.de. oder mit einem Begleitschreiben per Fax an die KV Nordrhein (Fax Nr. 0211 5970 33203).In der Email müssen Sie angeben, dass Sie „hiermit die Genehmigung zur Durchführung von Videosprechstunden beantragen“ wollen. Geben Sie auch hier Ihre LANR an! Sie erhalten dann zeitnah von der KV die Genehmigung, ggf. zunächst als E-Mail Anhang und später offiziell per Post und weitergehende Infos zur Abrechnung.

Schritt 4:Nach Erhalt der Genehmigung können Sie Ihre erste Videosprechstunde vereinbaren. Wie dies im Detail funktioniert, erfahren Sie über Ihren Videodienstanbieter. Notwendig vorab ist in jedem Fall eine Einverständniserklärung Ihrer Patientin; ein Musterformular stellt Ihnen die DPtV (Bundesverband) zur Verfügung; Sie finden es im internen Mitgliederbereich zum Download eingestellt (hier; bitte vorher einloggen). Bei den uns bekannten kostenlosen Anbietern beinhaltet die Erklärung auch eine Schritt-für Schritt-Anleitung für die Patient*innen.

Aufgrund der großen Nachfrage wird die Genehmigung möglichst innerhalb von wenigen Tagen erteilt. Zu den üblichen EBM Ziffern können weitere Ziffern für den technischen Aufwand abgerechnet werden. Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt "Videositzungen" des Bundesverbandes der DPtV (s. unten, Downloadbereich).

Liebe Kolleginnen & Kollegen,

uns ist bewusst, dass wir uns in einer unerwartet schwierigen Lage befinden, für die es keine Blaupause für alle möglichen Erfordernisse oder Probleme gibt; daher ist viel Improvisation, Geduld und Besonnenheit gefragt, auch Nüchternheit und Gelassenheit, wo es nur geht. Wir sehen uns gleichwohl als Berufsstand gefordert, unseren Teil zur Bewältigung der Pandemie zu leisten und dies sowohl kurz-, wie auch mittelfristig.

Wir wünschen Ihnen und uns, dass wir gemeinsam gut durch diese Zeit kommen, bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit kollegialen Grüßen,

Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV

Andreas Pichler • Gerlinde Breidling • Felix Jansen • Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange

Zum Download: