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  • Veröffentlichungsdatum 29.01.2018
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Systematischer Fehler in der Abrechnung Q3-2017 durch die KV Nordrhein – fehlender Zusatz der Zuschläge für die psychotherapeutische Grundversorgung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund von Hinweisen einiger Mitglieder und Nachfragen bei der KV Nordrhein wurde ersichtlich, dass in der Quartalsabrechnung 3/2017 ein systematischer Fehler vorliegt. Die KV Nordrhein hat auf unsere Nachfrage den Sachverhalt überprüft und bestätigt:

Die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) wurde in Behandlungsfällen mit psychotherapeutischer Sprechstunde nach der GOP 35151 nicht wie im EBM vorgesehen zugesetzt; d.h. Ihnen wurden die GOP 23216 und 23218 EBM nicht ausgezahlt.

Dieser Fehler wird nun durch die KV Nordrhein automatisch korrigiert. Ein Widerspruch dazu muss nicht eingelegt werden. Die Verrechnung erfolgt mit dem Abrechnungsbescheid 4/2017. Dies teilte uns die KV Nordrhein per Email schriftlich mit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abrechnungsstelle Ihrer Bezirksstelle in der KV Nordrhein direkt (Link zur KV No: Abrechnungsberatung).

Wir möchten uns bereits an dieser Stelle ganz herzlich bei denjenigen Kolleginnen bedanken, die durch aufmerksame und genaue Prüfung ihrer Abrechnung diesen Fehler bemerkt, uns frühzeitig informiert und damit in die Lage versetzt haben, auf die KV Nordrhein zuzugehen und eine praktikable und aufwandsarme Lösung für alle Betroffenen zu finden – vielen Dank!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihr Landesvorstand Nordrhein