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  • Veröffentlichungsdatum 22.10.2020
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Widerspruch gegen den Honorarbescheid Q2/2020 & Kürzungen wegen fehlendem TI-Anschluss

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach wie vor gilt, was wir in den letzten Quartalen mitgeteilt haben:
Bitte legen Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid ein.
Ein Widerspruchsmuster finden Sie  im Mitgliederbereich unserer Homepage: dptv – Landesgruppe Nordrhein – Aktuelles oder Infomails
Bitte denken Sie an die Widerspruchsfrist: Sie beträgt 1 Monat vom Eingang des Honorarbescheides bei Ihnen. Haben Sie den Bescheid also z.B. am 23.10. erhalten, muss der Widerspruch am 23.11. bei der KV eingegangen sein. Die Einhaltung der Widerspruchsfrist ist wichtig: Das BSG hat die Möglichkeit zur Einlegung von Widersprüchen nach § 44 SGB X bei Honorarbescheiden der KV abschlägig entschieden, so dass ein „vergessener" Widerspruch nicht mehr nachgeholt werden kann.

Hintergrund für den Widerspruch auch in diesem Quartal ist nach wie vor folgender:

Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Nachvergütung und zukünftigen Vergütung der zeitgebundenen Leistungen des Kapitels 35 gefasst. Dieser Beschluss führt zu einer Aufwertung dieser Leistungen um ca. 10%. Auch der Strukturzuschlag ist aufgewertet. Dennoch unterläuft der Beschluss an verschiedenen Stellen die Spruchpraxis des Bundesozialgerichtes zu unseren Lasten. Auf diese Weise werden den Psychotherapeuten nicht unerhebliche Honoraranteile vorenthalten (siehe dazu auch die Begründung des angehängten Widerspruchstextes). Wir werden erneut Musterklageverfahren durch die Instanzen führen, um eine gerichtsfeste Honorierung und eine weitere Honorarentwicklung voranzubringen.

Bitte beachten Sie: in den Genuss von Nachzahlungen kommen auf Grund der bestehenden Rechtslage nur die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben!

Im Honorarabrechungsbescheid für das Quartal 2-2020 wurde möglicherweise Einigen von Ihnen das Honorar im Zusammenhang mit einem Nicht-Anschluss an die Telematik-Infrastruktur gekürzt.

Sollten Sie zum Kreis der von einer Kürzung betroffenen Kolleg*innen gehören, stellen wir Ihnen mit dieser InfoMail entsprechende Widerspruchsmuster als Ergänzung zum „allgemeinen“ Honorarwiderspruch, siehe Anhang, zur Verfügung.

Auch diese Widerspruchsmuster finden Sie zum Download auf unsere Homepageim Mitgliederbereich: dptv – Landesgruppe Nordrhein – Aktuelles oder Infomail
Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Sie haben in 2019 zwar rechtzeitig den Anschluss in Auftrag gegeben und die Komponenten dafür bestellt, sind aber aus verschiedenen Gründen unverschuldet nicht rechtzeitig angeschlossen worden: in diesem Fall nutzen Sie bitte das Muster A-Muster-Q2-2020_Kuerzung_TI_bei_rechtzeitiger_Bestellung
  2. Sie haben sich bewusst gegen einen Anschluss an die TI entschieden: in diesem Fall nutzen Sie bitte das Muster B-Muster-Q2-2020-Kuerzung_wg_TI

In beiden Fällen wird das Ruhen der Widersprüche beantragt.

Sobald wir weitere Ergebnisse von Musterverfahren vorliegen haben, werden wir Sie wieder in gewohnter Weise informieren.

Kommen Sie gut durch die Zeit und bleiben Sie gesund!

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV

Andreas Pichler • Sascha Belkadi • Gerlinde Breidling • Felix Jansen • Dr. Miriam Köhler
Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange