Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 28.01.2021
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Widerspruch gegen den Honorarbescheid Q3/2020 & Kürzungen wegen fehlendem TI-Anschluss

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach wie vor gilt, was wir in den letzten Quartalen mitgeteilt haben:
Bitte legen Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid ein.

Ein Widerspruchsmuster finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage .

Bitte denken Sie an die Widerspruchsfrist: Sie beträgt 1 Monat vom Eingang des Honorarbescheides bei Ihnen. Haben Sie den Bescheid also z.B. am 28.01. erhalten, muss der Widerspruch am 28.02. bei der KV eingegangen sein. Die Einhaltung der Widerspruchsfrist ist wichtig: Das BSG hat die Möglichkeit zur Einlegung von Widersprüchen nach § 44 SGB X bei Honorarbescheiden der KV abschlägig entschieden, so dass ein „vergessener" Widerspruch nicht mehr nachgeholt werden kann.

Hintergrund für den Widerspruch auch in diesem Quartal ist nach wie vor folgender:

Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Nachvergütung und zukünftigen Vergütung der zeitgebundenen Leistungen des Kapitels 35 gefasst. Dieser Beschluss führt zu einer Aufwertung dieser Leistungen um ca. 10%. Auch der Strukturzuschlag ist aufgewertet. Dennoch unterläuft der Beschluss an verschiedenen Stellen die Spruchpraxis des Bundesozialgerichtes zu unseren Lasten. Auf diese Weise werden den Psychotherapeuten nicht unerhebliche Honoraranteile vorenthalten (siehe dazu auch die Begründung des angehängten Widerspruchstextes). Wir werden erneut Musterklageverfahren durch die Instanzen führen, um eine gerichtsfeste Honorierung und eine weitere Honorarentwicklung voranzubringen.

Bitte beachten Sie: in den Genuss von Nachzahlungen kommen auf Grund der bestehenden Rechtslage nur die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben!

Im Honorarabrechnungsbescheid für das Quartal 3-2020 wurde möglicherweise Einigen von Ihnen das Honorar im Zusammenhang mit einem Nicht-Anschluss an die Telematik-Infrastruktur gekürzt.

Sollten Sie zum Kreis der von einer Kürzung betroffenen Kolleg*innen gehören, stellen wir Ihnen mit dieser InfoMail entsprechende Widerspruchsmuster als Ergänzung zum „allgemeinen“ Honorarwiderspruch, siehe Anhang, zur Verfügung.

Auch dieses Widerspruchsmusters finden Sie zum Download auf unsere Homepage im Mitgliederbereich (dptv à Landesgruppe Nordrhein à Aktuelles oder Infomails oder aus der KV Nordrhein).

Sobald wir weitere Ergebnisse von anhängigen Musterverfahren vorliegen haben, werden wir Sie wieder in gewohnter Weise informieren.

Corona-Schutzimpfungen von Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen

Wie bereits bekannt, wird zunächst mithilfe einer Impfpriorisierung festgelegt, nach welcher Reihenfolge Personengruppen eine Corona-Schutzimpfung erhalten können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht geklärt, in welche Gruppe Psychotherapeut*innen eingestuft werden. Die Empfehlung der Gruppeneinteilung der STIKO sind nicht deckungsgleich mit den Empfehlungen der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, welche für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW und im nächsten Schritt für die KV Nordrhein für die Einstufung maßgeblich sind. Eine Antwort des MAGS in NRW auf unsere diesbezügliche Anfrage steht noch aus.

Psychotherapeut*innen sind aufgrund des zumeist fünfzigminütigen Kontaktes bei psychotherapeutischen Sitzungen, die z. B. bei Akutbehandlungen nicht als Videositzung stattfinden können und der erschwerten Einhaltung von Abstandsregelungen im KJP-Bereich einem erhöhten Expositionsrisiko ausgesetzt. Wir gehen davon aus, dass Psychotherapeut*innen im Sinne der Impfverordnung des BMG zu der Personengruppe „mit hoher Priorität“ gehören und somit als zweite Impfgruppe Berücksichtigung finden sollten: 

§ 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität

Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

(…) 5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren (…)

Unsere Einschätzung steht im Einklang mit der Forderung der KV Nordrhein, Niedergelassene und deren Praxispersonal zügig impfen zu können. Wir unterstützen das Anliegen, die Behandler*innen vor Ort und deren Patient*innen zu schützen und somit die ambulante Versorgung aufrecht zu erhalten.

Bislang gibt es noch keine Hinweise, dass die Niedergelassenen hinsichtlich ihrer Fachgruppenzugehörigkeit unterschieden werden. Sobald Ergebnisse zur weiteren Planung der Impfpriorisierung vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.

Mentor*innen gesucht

Die Landesgruppe Nordrhein bietet Berufseinsteiger*innen seit einigen Jahren im Rahmen eines Mentor*innenprogramms Unterstützung beim Einstieg in den Beruf, insbesondere in der Niederlassung (sowohl mit als auch ohne Kassenzulassung). Grundidee ist, dass viele Berufseinsteiger*innen zu Beginn ihrer Tätigkeit zahlreiche Fragen haben, die von erfahrenen Kolleg*innen beantwortet werden können, was Unsicherheit reduziert sowie Zeit und Arbeit spart.

Dies können Fragen zu Abrechnung, aber auch Kooperationen vor Ort, Kontakte zu anderen Praxen, Fragen zum Antragsverfahren oder Fragen zur Praxisorganisation sein.

Wir leben derzeit in einer Zeit des Wandels und der Unsicherheit, aber auch der notwendigen Solidarität und gegenseitigen Unterstützung. Daher suchen wir neue Mentor*innen für unser Programm und freuen uns, wenn Sie sich eine Mitwirkung als Mentor*in vorstellen können. Auf der Seite der Landesgruppe finden Sie detaillierte Informationen zum Mentor*innenprogramm (“Mentor*innenprogramm“). Wir sind sehr interessiert daran, dass die Mentees ein „flächendeckendes“ Angebot erhalten können, da sich die Arbeitsbedingungen regional doch sehr unterscheiden können. Auch möchten wir sowohl Praxen mit Kassenzulassung wie auch Privatpraxen unterstützen können. Umfang und Arbeitsweise im Mentor*innenprogramm werden individuell vereinbart, so dass keine überfordernde Inanspruchnahme befürchtet werden muss. J

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich einfach und unverbindlich bei uns (gs-nordrhein@dptv.de oder in der Mitgliederberatung des Landesvorstandes). Gerne informieren wir Sie und klären Ihre Fragen.

Veranstaltungsankündigungen

Wir haben für Sie auch für 2021 ein breites und hoffentlich interessantes Veranstaltungsprogramm entwickelt, das wir Ihnen hier bereits vorstellen können:

Wir freuen uns, diese Fortbildung Wie dokumentiere ich richtig? bereits am 12.03.2021 erneut anbieten zu können.

Die diesjährige videogestützte Mitgliederversammlung findet am 23.03.2021 um 18:00 Uhr statt. Vorangestellt ist ein interessanter Vortrag zum Thema „Klimakrise und Psychotherapie“ und wir freuen uns über eine rege Teilnahme, um die Möglichkeit zum Austausch auch online nutzen zu können.

Für das 1. Halbjahr sind weitere Fortbildungen in Planung:

  • IT-Sicherheit in der psychotherapeutischen Praxis
  • Sekretariat in psychotherapeutischer Praxis – Wie geht das und was habe ich davon?
  • Verordnung von Reha & Krankenhausbehandlung

Bitte beachten Sie auch unsere Homepage, (dptv à Landesgruppe Nordrhein à Termine und Veranstaltungen) auf der Sie aktuellen Veranstaltungen finden und sich direkt anmelden können. Auch in unseren Infomails weisen wir auf Veranstaltungen hin.

Kommen Sie gut durch die Zeit und bleiben Sie gesund!

Mit kollegialen Grüßen,
Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV
Andreas Pichler • Sascha Belkadi • Felix Jansen • Dr. Miriam Köhler •
Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange