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  • Veröffentlichungsdatum 22.04.2021
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Widerspruch gegen den Honorarbescheid Q4/2020 & Kürzungen wegen fehlendem TI-Anschluss

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach wie vor gilt, was wir in den letzten Quartalen mitgeteilt haben: Bitte legen Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid ein!
Ein Widerspruchsmuster finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage (dptv - Landesgruppe Nordrhein - Infomails oder aus der KV Nordrhein).

Bitte denken Sie an die Widerspruchsfrist: Sie beträgt 1 Monat vom Eingang des Honorarbescheides bei Ihnen. Haben Sie den Bescheid also z.B. am 28.04. erhalten, muss der Widerspruch am 28.05. bei der KV eingegangen sein. Die Einhaltung der Widerspruchsfrist ist wichtig: Das BSG hat die Möglichkeit zur Einlegung von Widersprüchen nach § 44 SGB X bei Honorarbescheiden der KV abschlägig entschieden, so dass ein „vergessener" Widerspruch nicht mehr nachgeholt werden kann.

Hintergrund für den Widerspruch auch in diesem Quartal ist nach wie vor folgender:
Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Nachvergütung und zukünftigen Vergütung der zeitgebundenen Leistungen des Kapitels 35 gefasst. Dieser Beschluss führt zu einer Aufwertung dieser Leistungen um ca. 10%. Auch der Strukturzuschlag ist aufgewertet. Dennoch unterläuft der Beschluss an verschiedenen Stellen die Spruchpraxis des Bundesozialgerichtes zu unseren Lasten. Auf diese Weise werden den Psychotherapeuten nicht unerhebliche Honoraranteile vorenthalten (siehe dazu auch die Begründung des angehängten Widerspruchstextes). Wir werden erneut Musterklageverfahren durch die Instanzen führen, um eine gerichtsfeste Honorierung und eine weitere Honorarentwicklung voranzubringen.

Bitte beachten Sie: in den Genuss von Nachzahlungen kommen auf Grund der bestehenden Rechtslage nur die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben!

Im Honorarabrechnungsbescheid für das Quartal 4-2020 wurde möglicherweise Einigen von Ihnen das Honorar im Zusammenhang mit einem Nicht-Anschluss an die Telematik-Infrastruktur gekürzt.
Sollten Sie zum Kreis der von einer Kürzung betroffenen Kolleg*innen gehören, stellen wir Ihnen ein entsprechendes Widerspruchsmuster  als Ergänzung zum „allgemeinen“ Honorarwiderspruch zur Verfügung.
Auch dieses Widerspruchsmusters finden Sie zusätzlich auf unsere Homepage im Mitgliederbereich (dptv - Landesgruppe Nordrhein - Infomails oder  aus der KV Nordrhein).

Sobald wir weitere Ergebnisse von anhängigen Musterverfahren vorliegen haben, werden wir Sie wieder in gewohnter Weise informieren.

Kommen Sie gut durch die Zeit und bleiben Sie gesund!

Mit kollegialen Grüßen,
Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV
Andreas Pichler • Dorothea Bodmann • Sascha Belkadi • Dr. Miriam Köhler •
Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange