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  • Veröffentlichungsdatum 12.02.2020
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Widerspruchsmuster gegen den Honorarbescheid 3-2019 bzgl. 1-%-Kürzung des Honorars bei bewusstem Nicht-Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI)

Falls Sie sich bewusst gegen den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur entschieden haben, dürfte Ihnen im Honorarbescheid zum Quartal 3-2019 entsprechend der Gesetzesvorschrift 1 % Ihres Honorars, möglicherweise sogar bezogen auf die Quartale 1 bis 3 / 2019, gekürzt worden sein. Wir stellen Ihnen hier ein Muster für einen Widerspruch gegen diese Kürzung nach § 291 Abs. 2b SGB V zur Verfügung. Dies erlaubt Ihnen zunächst, fristwahrend Widerspruch einzulegen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Wir sind derzeit dabei zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den o.g. Honorarabzug juristisch anzugreifen. Diese Prüfung wird aufgrund der komplexen Materie noch einige Zeit in Anspruch nehmen und es ist auch unklar, ob wir zu einem positiven Ergebnis kommen werden.

Um Ihnen aber trotzdem die Möglichkeit zu geben, fristwahrend Widerspruch einzulegen und damit bei einem eventuellen Erfolg das gekürzte Honorar ausbezahlt bekommen zu können, können Sie das Widerspruchsmuster hier downloaden.

Sobald wir weitere Ergebnisse der Prüfung, die auch bundesweit erfolgt, vorliegen haben, werden wir Sie wieder in gewohnter Weise informieren.

Sie können dieses Muster als Ergänzung zum üblichen honorarpolitischen Widerspruchsmuster verwenden, das wir Ihnen mit der InfoMail Nr. 01/2020 bereits zugesandt haben.

Mit kollegialen Grüßen
Ihr DPtV-Landesvorstand Nordrhein
Andreas Pichler • Gerlinde Breidling • Felix Jansen • Julia Leithäuser •
Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange