Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 05.05.2020
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Widerspruchsmuster gegen den Honorarbescheid 4-2019 bzgl. Kürzung des Honorars bei Nicht-Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI)

Im Honorarabrechungsbescheid für das Quartal 4-2019 wurde Einigen von Ihnen das Honorar im Zusammenhang mit einem Nicht-Anschluss an die Telematik-Infrastruktur gekürzt. Freundlicherweise hat die KV Nordrhein dies in einem separaten, beigefügten Schreiben explizit erläutert.

Sollten Sie zum Kreis der von einer Kürzung betroffenen Kolleg*innen gehören, stellen wir Ihnen mit dieser InfoMail entsprechende Widerspruchsmuster als Ergänzung zum bereits versandten, „allgemeinen“ Honorarwiderspruch zur Verfügung.

Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Sie haben in 2019 zwar rechtzeitig den Anschluss in Auftrag gegeben und die Komponenten dafür bestellt, sind aber aus verschiedenen Gründen unverschuldet nicht rechtzeitig angeschlossen worden: in diesem Fall nutzen Sie bitte das Muster
    A-Muster-Q4-2019_Kuerzung_TI_bei_rechtzeitiger_Bestellung
     
  2. Sie haben sich bewusst gegen einen Anschluss an die TI entschieden: in diesem Fall nutzen Sie bitte das Muster
    B-Muster-Q4-2019-Kuerzung_wg_TI

In beiden Fällen wird das Ruhen der Widersprüche beantragt.
Sobald wir weitere Ergebnisse von Musterverfahren vorliegen haben, werden wir Sie wieder in gewohnter Weise informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV
Andreas Pichler • Sascha Belkadi • Gerlinde Breidling • Felix Jansen • Dr. Miriam Köhler
Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange