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  • Veröffentlichungsdatum 02.08.2023
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Infomail August 2023

(Muster-)Honorarwiderspruch 1/2023,

Liebe Kolleg*innen,

auf unserer Homepage haben wir eingestellt den (Muster-)Honorarwiderspruch 1/2023, welcher eine neue Begründung hat.
In unserem Musterwiderspruch ist die BSG-Honorar-Rechtsprechung aus 2017 berücksichtigt; wir wenden uns daher nicht mehr gegen die budgetierten sonstigen Leistungen, zumal die Probatorik nunmehr extrabudgetär vergütet wird.
Gegen Teile dieser Rechtsprechung hatten wir jedoch Verfassungsbeschwerde erhoben. Inzwischen liegt ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vor; dieses hat teilweise zur Neuentscheidung an das Bundessozialgericht zurückverwiesen. Daher sind die Widerspruchsverfahren noch fortzuführen, jedoch nunmehr mit geänderter Begründung. Diese ist für alle Richtlinienverfahren identisch, weshalb es einen eigenen Musterwiderspruch für Neuropsychologie nicht mehr gibt.
Es schadet nicht, wenn Sie einen Widerspruchtext verwenden, der für Ihren Fall eigentlich zu weitreichend ist; Sie gehen damit keiner Rechte verlustig.
Für die 1-monatige Fristwahrung reicht die Absendung eines Widerspruchs auch ohne Begründung aus. Die Frist läuft ab Zugang des Honorarbescheides bei Ihnen; lässt sich dieser nicht feststellen, wird eine Zugangsfrist unterstellt von 3 Tagen nach Aufgabe zur Post durch die KV.

Freundliche Grüße

Kathrin Schlipphak
Landesvorsitzende
DPtV Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Landesgeschäftsstelle Saarland
Quienstraße 20 a
66119 Saarbrücken
Tel. 0681 99886226
Fax 0681 99886225
kathrinschlipphak@dptv.de
www.dptv.de/der-verband/lg/saarland