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  • Veröffentlichungsdatum 29.09.2023
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Zukünftige Psychotherapeut*innen besorgt über Weiterbildung

„Die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss nun endlich gesichert werden. Wir danken Niedersachsen für die Initiative und hoffen, dass es nun weitergeht“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Mit einem Entschließungsantrag forderte der Bundesrat heute die Bundesregierung auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu regeln. „Viele zukünftige Psychotherapeut*innen sind im Moment verunsichert, ob ihre Weiterbildung sichergestellt ist. Das bedroht die psychotherapeutischen Versorgung“, stellt Hentschel klar.

PtW „kostet“ Praxen 2700 Euro pro Monat
In dem Entschließungsantrag stellte der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen. „Das Bundesgesundheitsministerium sollte den Beschluss spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umsetzen“, fordert die Stv. DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch. „Die DPtV hat berechnet, dass die Einnahmen durch die Arbeit einer Psychotherapeut*in in Weiterbildung (PtW) nicht die Kosten der Weiterbildung decken. Praxisinhaber*innen bräuchten etwa 2700 Euro monatlich, um eine*n PtW finanzieren zu können. Es zeichnet sich ab, dass potenzielle Weiterbildungsstätten daher mit der Umsetzung der Weiterbildung zögern, weil die finanzielle Situation unzureichend geregelt ist.“ Auch Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), betont: „Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, endlich zu handeln.“

Mangel an Weiterbildungsstellen droht
Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden. „Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen geben“, warnt Psychotherapeut Hentschel. „Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.“