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  • Veröffentlichungsdatum 21.06.2023
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Weiterbildung: Arbeitsrecht erfordert Gesetzesänderung

Eine Gesetzesänderung im Arbeitsrecht ist erforderlich, da die bestehende Regelung zur Vergütung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) nicht angemessen ist. Die DPtV hat ein juristisches Kurzgutachten in Auftrag gegeben, welches zeigt, dass die 40-Prozent-Regelung für PtW nicht anwendbar ist. PtW sind im Gegensatz zu PiA in regulären Arbeitsverhältnissen tätig und müssen daher eine angemessene Vergütung sowie Sozialleistungen erhalten.