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  • Veröffentlichungsdatum 04.03.2021
  • Ort Bad Schwalbach
  • Art Meldung

2. Newsletter: Impftermine für Psychotherapeut*innen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen Dank für Ihre zahlreichen Rückmeldungen zu unserem Newsletter, wir haben uns darüber sehr gefreut. In diesem Newsletter möchten wir einige der von Ihnen gestellten Fragen beantworten.

Psychologische Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) können sich folgendermaßen zur Impfung anmelden:

PP und KJP gehören gemäß Bundesimpfverordnung (CoronaImpfV) §3 Satz 5 zur Prioritätsgruppe „hohe Priorität“ umgangssprachlich Prio 2: „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“. Dies trifft für niedergelassene PP und KJP zu.

Sie können sich für einen Impftermin online (https://impfterminservice.hessen.de/) oder telefonisch (116 117) anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie nach einiger Zeit einen Impftermin. Wie lange die Wartezeit auf solch einen Termin ist, können wir leider nicht abschätzen, dies dürfte regional unterschiedlich sein, je nach Kapazität der jeweiligen Impfzentren. Gleiches gilt auch für angestellte PP/KJP in Praxen oder in MVZ und für die Mitarbeitenden in psychotherapeutischen Praxen, wenn diese während der Arbeit unmittelbaren Patientenkontakt haben.

Auch Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) haben Anrecht auf einen Impftermin gemäß Bundesimpfverordnung (CoronaImpfV) §3 Satz 5, da diese, wenn sie in Ambulanzen und/oder psychotherapeutischen Praxen ihre Patientenfälle behandeln, ein erhöhtes Infektionsrisiko haben.

Unter dem folgenden Link erhalten Sie anschauliche Informationen, wie Sie in Hessen einen Impftermin (telefonisch oder online) erhalten können:

https://corona-impfung.hessen.de/sites/corona-impfung.hessen.de/files/Infoblatt%20Zwei%20Wege%20zur%20kostenlosen%20Schutzimpfung.pdf

Im Rahmen sogenannter Praxistage wurden Vertragsärzt*innen von der KV Hessen ein umgehender Impftermin angeboten. So konnten viele Ärzte ihre erste Impfdosis bereits vergangenes Wochenende bei verschiedenen hessischen Impfzentren erhalten.  Hierbei wurden PP und KJP zunächst nicht berücksichtigt. Deshalb hat der DPtV Landesvorstand Hessen vergangene Woche an den hessischen Innenminister und den hessischen Sozialminister geschrieben und sich klar gegen diese Ausgrenzung ausgesprochen und auf Anpassung der Regelung gedrängt haben.

Inzwischen wurden von einigen Landkreisen auch die Vertragspsychotherapeut*innen angeschrieben und kurzfristige zusätzliche Sonderimpftermine angeboten. Wir gehen davon aus, dass dies in allen Landkreisen Hessens in den nächsten Tagen geschehen wird. Wir empfehlen dringend, sich hierfür anzumelden und diese meist sehr kurzfristig angesetzten Impftermine wahrzunehmen. Das geht dann meist schneller als die Anmeldung über den allgemeinen Impfterminservice. (Diese Regelung gilt jedoch nicht für Privatpraxen und PiA - siehe oben)

Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesgruppe des DPtV.

Als Nachweis für Ihre berufliche Tätigkeit in Ihrer psychotherapeutischen Praxis dient der Zulassungsbescheid, der Auszug aus dem Arztregister oder eine selbst ausgestellte Bescheinigung mit Praxisstempel. Für Mitarbeitende und angestellte PP/KJP eine Arbeitgeberbescheinigung von Ihnen als Arbeitgeber, für PiA eine Bescheinigung des Ausbildungsinstitutes.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und Gesundheit.

Viele Grüße

Ihr Landesvorstand Hessen DPtV